Vollzugsgestaltung in der JVA Untermaßfeld
deliktspezifische und deliktunspezifische Betreuung und Behandlung
Arbeit
Arbeit zählt zu den wichtigsten Behandlungsmaßnahmen zur Erreichung des Vollzugszieles, der Resozialisierung. Wir sind daher bestrebt, in bedarfsgerechter Anzahl Arbeitsplätze bereitzuhalten.
Arbeitstraining, Arbeitstherapie
Mit Hilfe von Arbeitstherapie werden Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Durchhaltevermögen und Konzentrationsfähigkeit eingeübt, um stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens heranzuführen. Im Arbeitstraining werden Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die eine Eingliederung in das leistungsorientierte Arbeitsleben fördern.
berufliche Qualifizierung
In der JVA können in folgenden Berufsfeldern IHK-Zertifikate erworben werden: Metall, Farbe/Raum und Lager/Logistik.
Der modulare Aufbau der beruflichen Qualifizierung ermöglicht zudem eine Fortsetzung nach der Entlassung und die Anerkennung bereits erworbener Abschlüsse.
schulische Bildung
Es besteht die Möglichkeit, folgende schulischen Abschlüsse zu erwerben: Hauptschulabschluß, mittlere Reife und Abitur. Darüber hinaus werden Deutsch- und Integrationskurse angeboten.
Suchtbehandlung
Die überwiegende Mehrheit der Inhaftierten hat eine Suchtproblematik. Das Suchtbehandlungskonzept der Anstalt sieht verschiedene Angebote vor, Suchtprobleme zu bewältigen.
Schuldnerberatung
Gemäß § 15 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches wird durch eine externe Beratungsstelle ein Beratungsangebot für ver- und überschuldete Gefangene angeboten.
Freizeitangebote
Freizeitmaßnahmen gehören im Vollzug zum einen zum Behandlungsspektrum, zum anderen dienen sie der Entspannung. Im Fokus stehen bei den Angeboten Sport, Kunst und Kultur, Musik und Entspannungstechniken.
Übergangsmanagement
Ohne ein professionelles Übergangsmanagement steigt das Risiko, dass im Vollzug erzielte Behandlungserfolge gefährdet sind. Die JVA Untermaßfeld wird deswegen vom PÜMaS-Büro Mittelthüringen in Erfurt bereut. Die Übergangsmanagerinnen bieten wöchentlich eine Sprechstunde in der JVA an.
Gesundheitsfürsorge
Gefangene haben Anspruch auf wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige medizinische Leistungen nach dem Standard der gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln. Eine Kostenbeteiligung ist ebenfalls vorgesehen.