Ehrenamt: Anstaltsbeirat bei einer Justizvollzugsanstalt
Kontakt
Leitung der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung
oder
Leiter Referat 44
im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Telefon | +49 361 57 35 11 - 980 |
Betätigungsfelder, Befugnisse, Voraussetzungen
Ein Anstaltsbeirat ist ein Gremium nach dem Thüringer Justizvollzugsrecht bei einer Justizvollzugsanstalt (JVA), in dem Bürger auf ehrenamtlicher Basis als institutionalisierte Öffentlichkeit die Aufgaben nach dem Gesetz wahrnehmen.
Der Anstaltsbeirat unterstützt die Anstaltsleitung als unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Gremium bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere durch Kontakt zu Organisationen und anderen Behörden sowie durch Anregungen und Empfehlungen zur Verbesserung des Vollzuges. Sie fördern das Verständnis für den Vollzug und seine gesellschaftliche Akzeptanz und vermitteln Kontakte
zu öffentlichen und privaten Einrichtungen im Rahmen der Wiedereingliederung (z.B. Wohnungsanbieter, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten).
Konkret heißt das, der Anstaltsbeirat
- wirkt an der Planung und Fortentwicklung des Vollzugs beratend mit,
- vermittelt der Öffentlichkeit ein der Realität entsprechendes Bild des Vollzugs und seiner Probleme,
- wirbt um Verständnis für die Belange eines auf soziale Integration ausgerichteten Justizvollzugs
- unterliegt der Schweigepflicht bezüglich der Namen und Persönlichkeit von Gefangenen.
Den Beiräten gehören Personen an, die - ohne selbst im oder für den Strafvollzug tätig zu sein - Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzuges haben und bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten. In jedem Beirat sind Stadträte, Gemeinderäte, Kreistagsmitglieder und/ oder Landtagsabgeordnete vertreten.
Die Einrichtung eines Anstaltsbeirates bei jeder JVA/ JSA ist gesetzlich in § 115 ThürJVollzGB vorgesehen. Anstaltsbeiräte stellen eine Art institutionalisierte Öffentlichkeit dar und üben über ihre Befugnisse eine Kontrollfunktion aus. Sie sind eigenständige Ansprechpartner für die Gefangenen und die Bediensteten gleichermaßen.
Der Anstaltsbeirat ist mit dem Status der Unabhängigkeit und umfassenden Befugnissen ausgestattet. So ist er berechtigt, die Anstalt und ihre Einrichtungen jederzeit – auch unangemeldet – zu besichtigen und sich über die Behandlung, Unterbringung, Beschäftigung, Beköstigung und ärztliche Versorgung der Gefangenen zu unterrichten. Er kann von ihm benannte Vollzugsbedienstete hinzuziehen und sich in seinen Sitzungen von der JVA-Leitung und -Bediensteten vortragen lassen. Er pflegt den Kontakt zur Gefangeneninteressenvertretung, zum Personalrat, zu den Fachdiensten und den Seelsorgenden sowie Informationsbesuche in allen Bereichen der Anstalt. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er von der Anstaltsleitung unterstützt.
Immer wichtiger wird seine Funktion bei der Vorbereitung der Entlassung und der nachgehenden Betreuung, um die straffreie Eingliederung des Gefangenen in die Gesellschaft wirksam zu flankieren. Besonders hilfreich sind dabei Netzwerke, über die die Anstaltsbeiräte in den Städten, Gemeinden und Kreisen regelmäßig verfügen.
Ernennung und Amtszeit
Ernannt werden der Mitglieder eines Anstaltsbeirates in Thüringen vom Justizminister/ von der Justizministerin. Jeder Beirat besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
Zur Gewinnung von Anstaltsbeiräten bittet jede Anstaltsleitung in der Regel den Stadt- bzw. Gemeinderat oder, falls die Anstalt in einer kreisangehörigen Stadt liegt, den Kreistag, geeignete Persönlichkeiten zu benennen. Die Anstaltsleitung kann dem Justizministerium jedoch auch eigene Vorschläge unterbreiten.
Justizangehörige, Rechtsanwälte oder Personen, die in geschäftlicher Beziehung mit den Justizvollzugseinrichtungen stehen, können nicht zu Mitgliedern des Beirats ernannt werden.
Die Amtszeit beträgt - den Legislaturperioden der Thüringer Städte und Gemeinden folgend - fünf Jahre.
Verwaltungsvorschrift über die Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten (VVBeirat)
HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?
Dann wenden Sie sich bitte an eine Justizvollzugseinrichtung in Ihrer Nähe oder an das Thüringer Justizministerium. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.