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Projektförderung des Landes und des Bundes

Ausschreibungen, Vergabe

Zur Zeit finden Sie Ausschreibungen bei

1. TMMJV für PÜMaS (jährlich zum 31.10.)

  • TMMJV (PÜMaS)

    jährlich zum 31.10.

    Förderrichtlinie PÜMaS

    Gefördert werden aufsuchende Unterstützungs- und Beratungsangebote für Inhaftierte die eine Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Darüber hinaus sollen Gefangene mit besonderem Hilfebedarf nach der Entlassung aus einer längeren Untersuchungshaft betreut werden.

    Die Förderung umfasst Maßnahmen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung mit anschließender Nachbetreuung, in einem Gesamtzeitraum von maximal 12 Monaten. Sie umfasst während der Haft sämtliche Thüringer Justizvollzugsanstalten sowie die JVA Chemnitz, in der inhaftierte Frauenn aus Thüringen untergebracht sind. Die nachgehende Betreuung bezieht sich auf ganz Thüringen, wobei eine auf einzelne Planungsregionen (z.B. Erfurt / Mittelthüringen) bezogene Förderung möglich ist.

    Die Unterstützungs- und Beratungsangebote beziehen sich insbesondere auf folgende Themenbereiche:

    •    Sicherung bzw. Beschaffung geeigneten Wohnraums,
    •    Unterstützung bei der Sicherung einer finanziellen Grundversorgung, Begleitung bei Behördengängen,
    •    Unterstützung bei der Fortführung begonnener gesundheitsförderlicher Maßnahmen sowie Suchtbehandlungen,
    •    Unterstützung und Beratung zur schulischen und beruflichen Eingliederung bzw. Weiterentwicklung,
    •    Beratung in allgemeinen Lebenslagen (z.B. bei Erziehungs-, Beziehungsproblemen)
    •    Unterstützung und Beratung beim Aufbau bzw. bei der Stabilisierung des sozialen Empfangsraum,
    •    Durchführung von Sozialen Kompetenztrainings und
    •    Aufbau und Koordinierung von Helfernetzwerken.

    Der Schwerpunkt liegt auf der Wohnraumsicherung.

    Förderfähig ist der zur Durchführung der Tätigkeiten erforderliche Personal- und Sachaufwand bezogen auf eine aufsuchende Betreuung.

    Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien für die Förderung des Professionellen Übergangsmanagements für Inhaftierte und Haftentlassene in Thüringen (PÜMaS).

    Gefördert werden können gemeinnützige Institutionen.

    Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben von regionaler, überregionaler oder beispielgebender Bedeutung. Die Antragsfrist endet am 31.10. des Vorjahres.

    Bewerbungen und Konzeptionen richten Sie bitte an

    Thüringer Oberlandesgericht
    Referat Soziale Dienste in der Justiz
    Stichwort: „PÜMaS“
    Rathenaustraße 13
    07745 Jena

    oder

    poststelle@tholg.thueringen.de zu Händen Referat Soziale Dienste in der Justiz und CC poststelle{at}tmmjv.thueringen{punkt}de zu Händen Referat 43.

    Verfahren

    Die Antragsstellung erfolgt mit dem Formblatt Antrag

    Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Institutionen. Das Thüringer Ministerium für migration, Justiz und Verbraucherschutz strebt eine direkte und unkomplizierte Zusammenarbeit mit den Antragstellern an. Daher sollten Sie den Bereich „Antragsteller“ möglichst komplett mit Anschrift und Kontaktdaten ausfüllen und vor allem einen Ansprechpartner, der über das Projekt Auskunft geben kann und darf, benennen. Die Bankverbindung ist notwendig, um eine mögliche Förderung im Buchhaltungsprogramm des des TMMJV zu registrieren. Bitte geben Sie BIC und IBAN an.

    Um ein Projekt durchführen zu können, müssen Kosten kalkuliert und deren Finanzierung gewährleistet werden. Dazu ist ein genauer und detaillierter Finanzierungsplan zu erstellen, der dem Antrag als Anlage beizulegen ist. Bei der Erstellung des Finanzierungsplans sollten Sie die Allgemeinen Nebenbestimmung (ANBestP) beachten um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. Die Zusammenfassung des Finanzierungsplans veranschaulicht alle Einnahmen und Ausgaben.

    Ausgaben: Hier sollen nicht alle einzelnen Ausgaben aufgelistet, sondern die Ausgaben des detaillierten Finanzierungsplan zu sinnvollen Gruppen, den sogenannten „Einzelansätzen“ zusammengefasst werden. Zum Beispiel können alle Honorarausgaben zu „Honorare“ zusammengefasst werden.

    Einnahmen: Die eigenen Gelder des Antragsstellers z.B. Vereinsmittel, zweckfreie Spenden, die tatsächlich vorhanden sind und für das Vorhaben verwendet werden sollen, müssen zur Position „Eigenmittel“ zusammengefasst werden. Diese Eigenmittel müssen auch tatsächlich fließen und dürfen nur in bestimmten, seltenen Fällen reduziert werden. Unter „Projekteinnahmen“ sind z.B. die Teilnehmerbeiträge oder Einnahmen aus Verkaufserlösen einzutragen. „Drittmittel“ sind für das Projekt erwartete Spenden und Sponsorengelder sowie von anderen Einrichtungen gewährte oder bei ihnen beantragte Zuwendungen. Sofern Gelder der „Kommune“, also einer Stadt oder Gemeinde beantragt oder sogar bewilligt werden, sind diese ebenfalls in den Finanzierungsplan aufzunehmen.

    Dem Antrag ist neben dem Finanzierungsplan ein detailliertes Konzept beizufügen. Der Bearbeiter erhält einen Überblick zu dem angedachten Projekt und kann sich ein inhaltliches Bild machen. Im Konzept müssen die einzelnen Betreuungsprozesse sowie die geplante Umsetzung und Erreichung dieser Zielstellung eingegangen werden.

    Die Erklärungen im Antragsformular sollten Sie sich ganz genau durchlesen und nur ankreuzen, was für Sie zutrifft.

    Aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Daher muss eine entsprechende Erklärung angekreuzt werden. Die Bewilligungen für Zuwendungen werden aus haushaltsrechtlichen Gründen in der Regel in den Monaten März bis Juni verschickt. Sollten Sie bereits im ersten Halbjahr Ausgaben für ein Projekt haben, müssen Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen. Dieses Feld sollten Sie immer ankreuzen, wenn Sie einen Projektzeitraum ab dem 01.01. angeben.

    Der Verwendungsnachweis dient dem Zweck, die zweckentsprechende und zeitgerechte Verwendung der Zuwendungsmittel zu belegen. In jedem Zuwendungsbescheid wird bestimmt, ob ein einfacher Verwendungsnachweis oder ein Regelverwendungsnachweis zu erstellen ist. Zudem wird der Vorlagetermin festgeschrieben.

    Zur Erstellung des Verwendungsnachweises benutzen Sie bitte als Deckblatt das Formblatt Verwendungsnachweis.

    Ein einfacher Verwendungsnachweis besteht neben dem Deckblatt aus dem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis (Einnahmen-Ausgaben-Übersicht). Mit dem Regelverwendungsnachweis ist zusätzlich eine Belegliste (Formblatt Belegliste) mit allen projektbezogenen, chronologisch aufgelisteten Ausgaben und den entsprechenden Originalbelegen sowie Verträgen über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.

    Aus dem zahlenmäßigen Nachweis müssen alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans nachvollziehbar hervorgehen. Hierzu nutzen Sie bitte das Formblatt "zahlenmäßiger Nachweis".
    Dieser belegt, ob der Finanzierungsplan eingehalten wurde.

    Der Verwendungsnachweis besteht nicht nur aus Zahlen und Belegen. Ein unverzichtbarer Bestandteil ist außerdem der Sachbericht. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, das Projekt ausführlich zu beschreiben und auf mögliche Schwierigkeiten bei der Durchführung hinzuweisen. Daneben ist er Grundlage der Erfolgskontrolle, die vom Zuwendungsgeber durchzuführen ist.
    Der Sachbericht kann formlos oder auf dem Formblatt "Sachbericht" erstellt werden und ist bis zum 28.02. des auf den Förderzeitraum folgenden Jahres vorzulegen. Dies kann getrennt von den übrigen Verwendungsnachweisunterlagen erfolgen. Zur statistischen Erhebung der Zielindikatoren kann das Formblatt "Statistik"verwendet werden.

    Im Bewilligungsbescheid wird immer ein Bewilligungszeitraum festgelegt. In der Regel ist dieser Zeitraum auf ein Jahr beschränkt. Alle Projektausgaben müssen in diesem Zeitraum verursacht werden. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum alle Verträge zu schließen und Aufträge auszulösen sind. Wünschenswert wäre, wenn alle Ausgaben in diesem Zeitraum auch in Rechnung gestellt und bezahlt werden würden. In der Praxis kommen einige Rechnungen aber später. Wenn diese Ausgaben einen direkten Bezug zum Projekt haben und im Bewilligungszeitraum verursacht wurden, können sie bei der Projektabrechnung berücksichtigt werden.

    Unabhängig von der im Bewilligungsbescheid geforderten Art des Verwendungsnachweises müssen alle das Projekt betreffenden Originalbelege und sonstigen Unterlagen gemäß Nr. 6.8 ANBestP fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufbewahrt werden, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.

    Die Antragsformulare erhalten Sie vom ThOLG auf Anfrage poststelle@tholg.thueringen.de

  • TMMJV

    zur Zeit keine weitere Ausschreibung

  • JVA Tonna

    zur Zeit keine Ausschreibungen

  • JVA Hohenleuben

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  • JSA Arnstadt

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  • JVA Untermaßfeld

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  • JVA Suhl-Goldlauter

    zur Zeit keine Ausschreibungen