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Übergangsmanagement

PÜMaS

Professionelles Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene in Thüringen

Dieses Projekt trägt dazu bei, passgenaue Versorgungsleistungen für Gefangene und Haftentlassene zu entwickeln. Dabei wird der individuelle Hilfebedarf des Einzelnen beachtet und dieser nach der Haftentlassung weiter unterstützt. Vor allem werden hier Gefangenen und Haftentlassene betreut, die nicht durch die Sozialen Dienste der Justiz oder Projekt B.I.S.S. weiter begleitet werden.

Schwerpunkte der Beratung für die Teilnehmer liegen bei

  • der Suche nach geeignetem Wohnraum und
  • Arbeit bzw. Qualifizierung,
  • der finanziellen Sicherung,
  • der Gestaltung des sozialen Empfangsraumes
  • und der Überleitung in Behandlungsangebote außerhalb des Vollzuges (z.B. Sucht, Schulden).

PÜMaS wird im Auftrag des Justizministeriums seit dem Jahr 2018 von freien Trägern umgesetzt. Diese beschäftigen insgesamt 8 erfahrene Sozialarbeiter*innen als Übergangsmanager*innen in 4 Beratungsbüros (Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl). Damit wird thüringenweit eine aufsuchende und niedrigschwellige Begleitung gewährleistet. Die Übergangsmanger*innen verfügen über ein umfangreiches Netzwerk und stimmen sich eng mit den Sozialen Diensten in den Justizvollzugseinrichtungen ab.

Gefangene mit Hilfebedarf sollten spätestens 6 Monate vor ihrer voraussichtlichen Entlassung einen Beratungstermin über ihren zuständigen Sozialen Dienst beantragen. PÜMaS bietet wöchentlich in jeder JVA/ JSA eine Sprechstunde an.

PÜMaS legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Inhaftierten, denn sie sind oftmals ein wichtiger Anker für eine gelingende Re-Integration nach der Haft.

B.I.S.S.

Berufsausbildung und Integration von Strafgefangenen und Strafentlassenen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten

Durch das Projekt B.I.S.S. wird für die Inhaftierten in der JVA UNtermaßfeld durch den Bildungsträger Firma Grone-BildungszentrenThüringen GmbH eine berufliche Integrationsberatung und Integrationsbetreuung angeboten. Das Ziel besteht darin, durch entlassungsvorbereitende Maßnahmen dem Gefangenen zu ermöglichen, nach der Entlassung eine Ausbildungsmaßnahme, berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Arbeit aufzunehmen oder weiterzuführen.