Aufgaben
Die Männer und Frauen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes sind im Rahmen des Behandlungsvollzuges unter anderem beteiligt an:
- der Meinungsbildung bei Entscheidungen über Urlaub, Ausgang und Ausführungen der Gefangenen,
- der Betreuung der Gefangenen im Vollzugsalltag,
- der Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gefangene,
- der Konzeption und Realisierung sinnvoller Freizeitangebote für Gefangene,
- der Vorbereitung der Entlassung und Wiedereingliederung von Gefangenen in die Gesellschaft
- der Annahme und Bearbeitung von Anträgen der Gefangenen und
- sie arbeiten mit den Fachdiensten zusammen (z.B. Psychologischer Dienst, Sozialer Dienst)
Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten bilden die Bereiche Sicherheit und Ordnung. Hierzu zählen insbesondere:
- die Kontrolle und Überwachung des Außen- und Innenbereiches, einschließlich der Hafträume und der Habe der Gefangenen,
- die Kontrolle der Gefangenen, insbesondere bei der Rückkehr aus einem Urlaub und von der Arbeit,
- Besuchskontrollen und Besuchsüberwachung,
- Vorführungen von Gefangenen innerhalb der Anstalt, z. B. zum Sozialarbeiter, Vollzugsabteilungsleiter, Arzt oder Anstaltsleiter, zur externen Sucht- und Schuldnerberatung, zu den externen Übergangsmanager*innen
- Vorführungen von Gefangenen außerhalb der Anstalt, z. B. zum Facharzt oder zu Gerichtsverhandlungen,
- die Überwachung von Freizeitbeschäftigungen und Behandlungsmaßnahmen der Gefangenen,
- die Kontrolle der ein- und ausgehenden Briefe und Pakete sowie deren Ausgabe,
- die Überwachung der Essenausgabe und des Aufenthalts im Freien
Anforderungen
Zur Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes kann zugelassen werden, wer
- den Abschluss einer Hauptschule mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- den Abschluss einer Realschule bzw. eines gleich- oder höherwertigen Schulabschlusses nicht zwingend mit Berufsausbildung
- am Einstellungstag mindestens 18 Jahre alt (andernfalls ist auf Grund der gesetzlichen Schutzvorschriften ein Einsatz im Schichtdienst nicht möglich)
- Erfüllung der sonstigen Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach §§ 7, 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz
- charakterlich, geistig und körperlich, sowie in gesundheitlicher Hinsicht für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten geeignet (PDV 300)
- Führerschein Klasse B (wichtig beim Führen der Gefangenentransportwagen)
- Bereitschaft, im Schichtdienst zu arbeiten
Weitere wichtige Voraussetzungen für den Beruf der Vollzugsbeamtin/ des Vollzugsbeamten in einer Justizvollzugsanstalt sind hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität und hohe kommunikative Kompetenz.
Ausbildung
Die Ausbildung für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in einem zwei Jahre dauernden Vorbereitungsdienst:
1. Praktische Einführung
2. Grundlehrgang
3. Praktische Ausbildung im Vollzug
4. Abschlusslehrgang, einschließlich Laufbahnprüfung
Die Lehrgänge Nr. 2 und Nr. 4 finden in der Regel an der Justizvollzugsausbildungsstätte im Bildungszentrum Gotha statt. Sie sollen den Anwärtern und Anwärterinnen unter anderem
a) allgemein bildende Kenntnisse (Staats- und Verfassungsrecht, Deutsch, politische Bildung, Geschichte und Sozialkunde)
b) Grundkenntnisse
- der Psychologie und Psychopathologie,
- der Pädagogik,
- der Soziologie,
- der Sozialarbeit und Sozialpädagogik,
- der Kriminologie,
- der rechtlichen Grundlagen des Vollzuges,
- des Dienst- und Beamtenrechts,
- der Vollzugsverwaltung sowie
c) eingehende Kenntnisse in
- der Vollzugskunde (Strafvollzugsgesetz, Sonderformen des Vollzuges, praktischer Vollzugsdienst),
- der ersten Hilfe und der Unfallverhütung,
- der waffenlosen Selbstverteidigung,
In den beiden praktischen Ausbildungsteilen wenden die Anwärterinnen und Anwärter in mehreren Justizvollzugseinrichtungen die theoretisch erworbenen Kenntnisse in den unterschiedlichen Vollzugsformen und Arbeitsbereichen an.
Erwarten können Sie:
- eine interessante und praxisnahe Ausbildung
- eine Vergütung nach dem Thüringer Besoldungsgesetz
- gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes
- verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
- regelmäßige Fortbildungen
- einen sicheren Arbeitsplatz mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Thüringer Justizvollzugs.
Besoldung
Die Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst beginnen nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Besoldungsgruppe A 7 und können unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes, regelmäßiger Fortbildungen und der vorhandenen Planstellen die Besoldungsgruppe A9mD erreichen. Darüber hinaus werden vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.
Während des gesamten Vorbereitungsdienstes werden Ihnen Anwärterbezüge gezahlt.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Bewerbungsunterlagen
Falls Ihr Interesse geweckt worden ist, richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben,
- Ausführlicher (vollständiger) Lebenslauf,
- ein aktuelles Lichtbild,
- Zeugnisse über die Schul- und ggfls. Berufsausbildung,
- Zeugnisse über die Beschäftigung nach abgeschlossener Berufsausbildung
- falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch minderjährig sind, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Poststempel) an
Herrn Leiter
der Justizvollzugsausbildungsstätte
im Bildungszentrum Gotha
Bahnhofstraße 12
99867 Gotha.
Die Bewerbungen können schriftlich oder per E-Mail an: PoststelleJVS{at}jvatonna.thueringen{punkt}de erfolgen.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Der Bewerbungsprozess beinhaltet mehrere Schritte:
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die besten Bewerberinnen und Bewerber zu einem schriftlichen Eignungstest (u.a. Intelligenztest), einem Sporttest und einem Gruppengespräch geladen, der im März oder April des darauffolgenden Jahres nach Bewerbungsende stattfindet.
- Die wiederum aussichtsreichsten Bewerberinnen und Bewerber werden im Mai zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Die Zu- und Absagen werden in der Regel im Laufe der Monate Juni und Juli versandt, wobei im Nachrückverfahren Zusagen bei vorerst abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern noch bis zum Studienbeginn im September eingehen können.
Besondere Hinweise
Anerkannt schwerbehinderte Bewerber/innen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung (Vollzugsdiensttauglichkeit und erfolgreiche Teilnahme am Sporttest) und Befähigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Entsprechende Nachweise sind beizufügen.
Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutzbei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren finden sie hier:
https://justiz.thueringen.de/fileadmin/user_upload/IB_-_Bewerbungen_-_11-41_-_Freigabe.pdf
Die Arbeit mit Gefangenen erfordert eine besondere Integrität, daher erklären sie sich im Rahmen des Bewerberverfahrens damit einverstanden, dass eine Sicherheitsüberprüfung (z. Bsp. auf etwaige Kontakte zu Gefangenen, auf Suchtmittelabstinenz) erfolgt.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.