Häufige Fragen rund um den Justizvollzug
FAQ
Wie viele Haftplätze gibt es in Thüringen?
Wie viele Justizollzugsanstalten gibt es in Thüringen?
Thüringen verfügt über vier Justizvollzugsanstalten (JVA'en): in Tonna, Untermaßfeld, Suhl-Goldlauter und Hohenleuben sowie die Jugendstrafanstalt (JSA) Arnstadt für den Vollzug von Jugendstrafen.
Daneben gibt es die Jugendarrestanstalt in Arnstadt.Hinweis: Es ist nicht ausreichend, von Vollzugsanstalten oder-einrichtungen zu sprechen, da es neben den Justizvollzugseinrichtungen bzw. -anstalten auch noch die Maßregelvollzugseinrichtungen gibt. Die Maßregelvollzugseinrichtungen sind psychiatrisch-forensische Fachkrankenhäuser oder Abteilungen an psychiatrischen Kliniken. Im Maßregelvollzug sind die psychisch kranken und suchtkranken Straftäter untergebracht, die zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig waren. Das heißt, es gibt einen zweigliedrigen Umgang mit schweren Straftaten. Im Maßregelvollzug gilt aber der gesetzliche Auftrag der „Besserung und Sicherung“.
Viele der gemäß § 63 StGB untergebrachten Patienten leiden unter schizophrenen Psychosen, oft in Überlagerung mit Abhängigkeitserkrankungen. Eine andere große Gruppe leidet unter schweren Persönlichkeitsstörungen oder unter schwer behandelbaren sexuellen Abweichungen (Paraphilien) wie Pädophilie. Vergleichsweise seltener sind affektive Psychosen (etwa chronische Manien), andere Wahnkrankheiten (z. B. anhaltende wahnhafte Störung, isolierter Eifersuchtswahn) oder organisch bedingte Psychosen. Eine kleinere Gruppe hat eine Intelligenzminderung, oft einhergehend mit Impulskontrollstörung.
Im Vollzug gemäß § 64 StGB steht die Alkoholabhängigkeit im Vordergrund, danach Drogenabhängigkeit, häufig liegen zugleich schwere Persönlichkeitsstörungen vor.
(Quelle: Wikipedia vom 12.01.2021)
Wie viele Gefangene gibt es, auch differenziert nach Haftarten, in Thüringen?
Zum Stichtag 30.09.2023 sind in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt insgesamt 1.329 Gefangene untergebracht.
Davon sind 1.322 Männer und 7 Frauen. 1.306 Gefangene befinden sich im geschlossenen Vollzug und 23 in der offenen Vollzugsabteilung.
Die Gefangenen verteilen sich auf die einzelnen Anstalten - wie folgt:
JVA Hohenleuben: 254
JVA Tonna: 468
JVA Untermaßfeld: 267
JSA Arnstadt: 149
JVA Suhl-Goldlauter: 191.
Was ist das Vollzugsziel?
a) Vollzugsziel = Resozialisierung
Das Vollzugsziel ist es, die Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu befähigen. Die Resozialisierung soll im Vordergrund stehen, nicht Vergeltung oder Sühne.
b) Resozialisierung
Im Jahr 1973 forderte das Bundesverfassungsgericht: "Dem Gefangenen sollen Fähigkeiten und Willen zu verantwortlicher Lebensführung vermittelt werden, er soll es lernen, sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch zu behaupten, ihre Chancen wahrzunehmen und ihre Risiken zu bestehen."
Zur Begründung führt das Gericht aus: "Vom Täter aus gesehen erwächst dieses Interesse an der Resozialisierung aus seinem Grundrecht aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 GG. Von der Gemeinschaft aus betrachtet verlangt das Sozialstaatsprinzip staatliche Vor- und Fürsorge für Gruppen der Gesellschaft, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind; dazu gehören auch die Gefangenen und Entlassenen. Nicht zuletzt dient die Resozialisierung dem Schutz der Gemeinschaft selbst: Diese hat ein unmittelbares eigenes Interesse daran, dass der Täter nicht wieder rückfällig wird und erneut seine Mitbürger oder die Gemeinschaft schädigt."
Hieraus hat das Gericht später sogar einen "Anspruch auf Resozialisierung" abgeleitet. Aus dem oben zitierten § 2 Satz 2 Strafvollzugsgesetz kann kein eigenständiges, abweichendes Schutzziel (Sühne oder Vergeltung) abgeleitet werden. Die Bedeutung dieser Vorschrift erschöpft sich in der Forderung nach einer Sicherung der Gefangenen während des auf Resozialisierung angelegten Vollzuges zum Schutze der Gesellschaft. Dass dies keine absolute Sicherung sein kann, ergibt sich aus der Natur der Sache, folgt aber auch aus dem Gesetz selbst, wenn dort Regelungen für den offenen Vollzug, für Freigang und Urlaub getroffen werden. Damit ist sowohl einem Vergeltungsvollzug als auch einem bloßen Verwahrvollzug eine Absage erteilt.
c) Innere Ausgestaltung des Justizvollzuges
Der Vollzug soll so gestaltet sein, dass das Leben der Inhaftierten den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen ist. Damit soll den – zwangsläufigen – negativen Folgen des Vollzugs, die durch den Abbruch von persönlichen Bindungen (Deprivation) und die Anpassung an die Abläufe des Anstaltsalltags (Prisonierung) gekennzeichnet sind, entgegengewirkt werden.
Zur inneren Ausgestaltung des Vollzugs gehört vor allem, dass die Gefangenen vom ersten Tag der Inhaftierung an auf den Tag der Entlassung vorbereitet werden. Das heißt, alle Maßnahmen im Vollzug sind auf die Freiheit auszurichten. Desweiteren kommt einem professionellen Übergangsmanagement eine besondere Bedeutung zu.
Was bedeutet Freiheitsstrafe?
Was bedeutet Ersatzfreiheitsstrafe?
Wurde jemand zu einer Geldstrafe verurteilt, hat diese aber nicht gezahlt, kann anstelle der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe entsprechend den nicht bezahlten Tagessätzen der Geldstrafe vollstreckt werden (§ 43 Strafgesetzbuch (StGB): "An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht 1 Tag Freiheitsstrafe.")
Es besteht jedoch auch während der Vollstreckung weiterhin die Möglichkeit, die ursprüngliche Geldstrafe zu bezahlen. Dies kann auch durch Familienangehörige oder Bekannte erfolgen. Danach erfolgt die Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt, sofern ausschließlich diese Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde.
Außerdem kann die Geldstrafe auch durch gemeinnützige Arbeit (Schwitzen statt sitzen) sowohl außerhalb des Justizvollzuges als auch innerhalb der Haft abgeleistet werden.
Grundsätzlich können auch Bareinzahlungen bei der Zahlstelle der jeweiligen Justizvollzugsanstalt geleistet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten der Zahlstelle sind keine Bargeldauslösungen möglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Betrag bei der Post oder einer Bank einzuzahlen und den Einzahlungsbeleg der Justizvollzugsanstalt vorzulegen. Die Öffnungszeiten und Bankverbindung finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Justizvollzugsanstalten.
(Quelle: Schleswig-Holstein)
Was bedeutet Jugendarrest?
Was bedeuten Jugendstrafe und Jugendstrafvollzug im Vergleich zur Freiheitsstrafe und zum Strafvollzug?
Wenn ein Straftäter zum Zeitpunkt der Tat Jugendlicher (14-17 Jahre) oder Heranwachsender (18-20 Jahre) war, kann er von einem Jugendgericht zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Bei einem Jugendlichen ist zu prüfen, ob er für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann (§ 3 Jugendgerichtsgesetz). Bei einem Heranwachsenden wird geprüft, ob auf ihn Jugendstrafrecht angewandt werden kann (§ 105 Jugendgerichtsgesetz). Die Verhängung einer Jugendstrafe erfolgt, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung wegen der in Tat hervorgetretenen schädlichen Neigungen des Jugendlichen nicht ausreichend sind oder wenn wegen der Schwere der Schuld eine Jugendstrafe erforderlich ist.
Eine Jugendstrafe kann gemäß §17 Jugendgerichtsgesetz in Höhe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden, eine lebenslange Freiheitsstrafe ist ausgeschlossen. Die Jugendstrafe wird in einer Jugendstrafanstalt vollzogen. Anders als bei Straftätern, die nach dem Strafgesetzbuch zu Freiheitstrafen veruteilt wurden, müssen Jugendstrafgefangene an den vollzuglich festegelegten Maßnahmen teilnehmen (Vollzugs- und Eingliederungsplan).
Der gesetzliche Auftrag für den Jugendstrafvollzug in Thüringen ist in § 9 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch (ThürJVollzGB) bestimmt.
(1) Der Vollzug der Jugendstrafe ist erzieherisch zu gestalten. Die Jugendstrafgefangenen sind in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu fördern, dass sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer befähigt werden. (2) Erziehung und Förderung erfolgen durch Maßnahmen und Programme zur Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jugendstrafgefangenen im Hinblick auf die Erreichung des Vollzugsziels. (3) Durch differenzierte Angebote soll auf den jeweiligen Entwicklungsstand und den unterschiedlichen Erziehungs- und Förderbedarf der Jugendstrafgefangenen eingegangen werden. (4) Die Maßnahmen und Programme richten sich insbesondere auf die Auseinandersetzung mit den eigenen Straftaten, deren Ursachen und Folgen, die schulische Bildung, berufliche Qualifizierung, soziale Integration und die verantwortliche Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens, der freien Zeit sowie der Außenkontakte. (5) Die Personensorgeberechtigten sind, soweit dies möglich ist und dem Vollzugsziel nicht zuwiderläuft, in die Planung und Gestaltung des Vollzugs einzubeziehen.
Um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 an einen verfassungsgemäßen Jugendstrafvollzug gerecht zu werden, sind folgenden Maßnahmen erforderlich:
- Einrichtung und Ausbau sozialtherapeutischer Abteilungen
- Einzelunterbringung während der Ruhezeit
- Unterbringung in Wohngruppen
- Aufsicht und Betreuung während der Ausbildung, Arbeit und Freizeit
- qualitativ und quantitativ erhöhtes Angebot an schulischer und beruflicher Ausbildung sowie Arbeit
- Bereitstellung von Sportangeboten, die auch der Behandlung der Gefangenen dienen, insbesondere Einsatz von Sportpädagogen, und Ermöglichung einer sportlichen Betätigung von zwei Stunden pro Woche
- reguläre Besuchszeiten von vier Stunden im Monat
- zusätzliche Besuchsmöglichkeiten
- Verstärkung der kriminologischen Forschung und Evaluation
In der Praxis bedeutet dies, dass
- schulische und berufliche Qualifizierung Vorrang vor Arbeit haben. Wesentliches Ziel ist ein Schulabschluss.
- sich die Ausgestaltung der Freizeit am Vollzugsziel orientiert
- Sport nicht nur Freizeit bedeutet, sondern auch gezielt zur Diagnostik und Behandlung einsetzt wird
- Pflichtverstöße eines Sanktionierungssystems bedürfen, das auf den Erziehungsgedanken Bezug nimmt. Eine Disziplinierung allein reicht nicht aus.
- die besondere Bedeutung von Familienbeziehungen und die Notwendigkeit, diese aus der Haft heraus zu pflegen, ein weiteres Kernelement ist
- Strukturen innerhalb der Anstalt zu schaffen sind, die zum einen das soziale Lernen unterstützen, zum anderen aber auch die Gefangenen vor wechselseitigen Übergriffen und subkulturellen Einflüssen schützen
- der Jugendstrafvollzug in ein wirksames Resozialisierungskonzept einzubetten ist; diesem sind realitätsgerechte Annahmen und Prognosen zugrunde zu legen. Es muss flexibel auf veränderte gesellschaftliche Entwicklungen ebenso reagieren können wie auf verbesserte wissenschaftliche Erkenntnisse.
Was bedeutet Zivilhaft?
Was bedeutet Sicherungsverwahrung?
Die freiheitsentziehende Sicherungsverwahrung dient - anders als eine Freiheitsstrafe - nicht der Sühne der Tatschuld, sondern bestimmt sich nach der Gefährlichkeit des Täters. Sie ist eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung nach §§ 61, 66, 66a bis 66c des Strafgesetzbuches (StGB).
Die Unterbringung eines Straftäters in der Sicherungsverwahrung kommt in Betracht, wenn bei ihm ein Hang zu erheblichen Straftaten, insbesondere solchen, die mit schweren seelischen, körperlichen oder wirtschaftlichen Schäden für das Opfer einhergehen, festgestellt wird.
Sicherungsverwahrung wird für die Zeit nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe bei Verhängung dieser Freiheitsstrafe angeordnet. Das Gericht kann auch verfügen, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung erst kurz vor dem Entlassungszeitpunkt geprüft wird (vorbehaltene Sicherungsverwahrung).
Die Fortdauer der Sicherungsverwahrung wird regelmäßig von einem Gericht (der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht) geprüft. Das heißt, sie ist zeitlich nicht befristet.
Die Unterbringung erfolgt in der Regel in besonderen Einrichtungen außerhalb des Justizvollzuges ("Abstandsgebot"). Thüringens Sicherungsverwahrte werden aufgrund des mit Hessen geschlossenen Staatsvertrages derzeit in der Regel in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt untergebracht.
Da die Sicherungsverwahrten ihre Freiheitsstrafe bereits verbüßt haben, weicht der Sicherungsverwahrungsvollzug vom Strafvollzug teilweise ab.
Er ist hinsichtlich der Behandlung therapiegerichtet und freiheitsorientiert auszugestalten. Das heißt, die Sicherungsverwahrten nehmen durchgehend an intensiven therapeutischen Behandlungsmaßnahmen teil (z.B. Sozial- und Milieutherapie, Psychotherapie, psychiatrische Betreuung), um die von den Untergebrachten ausgehenden Gefahren zu vermindern.
Sicherungsverwahrte werden als Untergebrachte bezeichnet, nicht als Gefangene.
Was unterscheidet offenen und geschlossenen Justizvollzug voneinander?
Der offene Vollzug sieht keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen vor. Es ist keine Anstaltsmauer vorhanden und die Fenster sind nicht vergittert. Die Gefangenen dürfen Handys besitzen, können sich auf dem Anstaltsgelände frei bewegen und haben mehr Möglichkeiten, ihre Freizeit außerhalb der Vollzugsanstalt zu verbringen. In Einzelfällen ist es möglich, dass der Arbeitsplatz, der vor der Inhaftierung bestand, beibehalten werden kann oder auch neue Arbeitsverhältnisse außerhalb des Vollzuges eingegangen werden können (sogenannter Freigang).
Dies bedeutet auch, dass an die Gefangenen, die sich im offenen Vollzug befinden, besondere Anforderungen gestellt werden. Insbesondere darf weder Fluchtgefahr noch Missbrauchsgefahr bestehen. Sofern ein Gefangener/ eine Gefangene den besonderen Anforderungen nicht (mehr) genügt, ist sie bzw. er in den geschlossenen Vollzug zu verlegen.In Thüringen können Gefangene im offenen oder geschlossenen Vollzug untergebracht werden.
Was verdiene ich als Justizvollzugsbeamter im mittleren Dienst?
Die Besoldung erfolgt nach dem Bundesbesoldungsgesetz – einem Anwärter im mittleren Dienst stehen während der Ausbildung ca. 1.050 Euro brutto zu. Dieser Betrag wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt.
Auch das spätere Gehalt richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Ein Justizvollzugsbeamter im mittleren Dienst beginnt dabei mit der Gruppe A 7 und kann Aufgaben bis zu Besoldungsgruppe A 9 übernehmen. Somit reicht die Spanne beim Gehalt bei Alleinstehenden ohne Kinder (Lohnsteuerklasse 1) von knapp 2.500 Euro in der A7 (Erfahrungsstufe 3) bis ca. 3.700 Euro brutto monatlich in der A9 (Erfahrungsstufe 11).
Hinzu komme eine sogenannte Gitterzulage sowie Kinderzuschläge.
Berechnungsbeispiel
Ein verheirateter Bediensteter mit 3 Kindern bekommt zum Beispiel in der A8, Erfahrungsstufe 6, mit 1,5 Kinderfreibeträgen in der Lohnsteuerklasse 4 ohne Gitterzulage ca. 3.700 EUR brutto.
Auf der Internetseite www.oeffentlicher-dienst.info können Sie den Besoldungsrechner nutzen.
Als Beamter hat ein Justizvollzugsbeamter nach der Ausbildung zudem eine lebenslange Beschäftigungsgarantie und genießt in vielerlei Hinsicht finanzielle Vorteile, etwa bei der Versicherung oder der Kreditaufnahme. Auf alle Fälle ergeben sich für Personen, die im Öffentlichen Dienst der Inneren Sicherheit dienen möchten, vielseitige Einsatzbereiche in interessanten Tätigkeiten und eine große Zukunftssicherheit.
Ist es gefährlich, als Justizvollzugsbeamter zu arbeiten?
In Justizvollzugsanstalten sind die Gefangenen dazu gezwungen, auf engstem Raum unter erheblichen Einschränkungen der Privatsphäre dauerhaft zusammenzuleben. Dennoch müssen sie miteinander auskommen, was nicht ohne Spannungsverhältnisse möglich ist.
Meist lassen sich diese Spannungen durch Gespräche auflösen, es kann aber auch vorkommen, dass körperliche Auseinandersetzungen verhindert werden müssen. Vollzugsbedienstete werden daher für Konfliktfälle geschult (Konfliktmanagement, Kommunikationstechniken) und erhalten eine Selbstverteidigungsausbildung. Außerdem ist es wichtig, sich laufend durch Sport fit zu halten.Was verdiene ich als Justizvollzugsbeamter im gehobenen Dienst?
Die Besoldung erfolgt nach dem Bundesbesoldungsgesetz – einem Anwärter im gehobenen Dienst stehen während der Ausbildung bzw. des Studiums ca. 1.100 Euro brutto zu. Dieser Betrag wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt.
Auch das spätere Gehalt richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Ein Justizvollzugsbeamter im gehobenen Dienst beginnt dabei mit der Gruppe A 9 und kann Aufgaben bis zu Besoldungsgruppe A 13 übernehmen. Somit reicht die Spanne beim Gehalt bei Alleinstehenden ohne Kinder (Lohnsteuerklasse 1) von knapp 2.980 Euro in der A 9 (Erfahrungsstufe 3) bis ca. 5.500 Euro brutto monatlich in der A 13 (Erfahrungsstufe 11).
Hinzu kommen eine sogenannte Gitterzulage sowie Kinderzuschläge.
Berechnungsbeispiel
Ein verheirateter Bediensteter mit 3 Kindern bekommt zum Beispiel in der A 13, Erfahrungsstufe 6, mit 1,5 Kinderfreibeträgen in der Lohnsteuerklasse 4 ohne Gitterzulage ca. 5.900 EUR brutto.
Auf der Internetseite www.oeffentlicher-dienst.info können Sie den Besoldungsrechner nutzen.
Als Beamter hat ein Justizvollzugsbeamter nach der Ausbildung zudem eine lebenslange Beschäftigungsgarantie und genießt in vielerlei Hinsicht finanzielle Vorteile, etwa bei der Versicherung oder der Kreditaufnahme. Auf alle Fälle ergeben sich für Personen, die im Öffentlichen Dienst der Inneren Sicherheit dienen möchten, vielseitige Einsatzbereiche in interessanten Tätigkeiten und eine große Zukunftssicherheit.
Welche Berufsgruppen arbeiten in einer Justizvollzugsanstalt?
Was ist Sozialtherapie?
Die Sozialtherapie stellt eine spezialisierte Form des modernen Behandlungsvollzuges für die Gefangenen dar, die zu ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besonderer therapeutischer Mittel und sozialer Hilfe bedürfen. Die Mehrzahl der dort untergebrachten Gefangenen sind Sexual- oder Gewaltstraftäter.
Der Vollzug gestaltet sich nach dem Gesichtspunkt einer "therapeutischen Gemeinschaft" bzw. "Milieutherapie" und verknüpft gezielt psychologische, psychotherapeutische, sozialpädagogische und arbeitstherapeutische Behandlungsmaßnahmen unter Berücksichtigung und Einbeziehung des gesamten Lebensumfeldes der Gefangenen in und außerhalb der Einrichtung. Die Mitarbeiter/innen in der Sozialtherapie verfügen über besondere Befähigungen und Erfahrungen.
Der Thüringer Justizvollzug verfügt über zwei Sozialtherapeutische Abteilungen. Die für erwachsene Strafgefangene befindet sich bei der JVA Tonna mit 77 Plätzen und die für Jugendstrafgefangene mit 17 Plätzen bei der JSA Arnstadt
Im Thüringer Justizvollzigsgesetzbuch (ThürJVollzGB) ist in § 24 definiert, in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt Gefangene in eine sozialtherapeutische Abteilung (SothA) zu verlegen sind. Straf- und Jugendstrafgefangene sind in einer sozialtherapeutischen
Abteilung unterzubringen, wenn ihre Teilnahme an den dortigen Behandlungsprogrammen zur Verringerung ihrer erheblichen Gefährlichkeit angezeigt ist. Eine erhebliche Gefährlichkeit liegt vor, wenn schwerwiegende Straftaten gegen Leib oder Leben, die persönliche Freiheit oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach der Haftentlassung zu erwarten sind. Im Übrigen können Straf- und Jugendstrafgefangene in einer sozialtherapeutischen Abteilung untergebracht werden, wenn die Teilnahme an den dortigen Behandlungsprogrammen zur Erreichung des Vollzugsziels angezeigt ist.Der Beginn der sozialtherapeutischen Unterbringung erfolgt in der Regel so, dass sie zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt abgeschlossen wird oder die Fortsetzung der Behandlung nach der Entlassung ermöglicht werden kann. Insbesondere aus der SothA entlassene Sexualstraftäter erhalten häufig eine therapeutische Nachsorge in der Forensischen Ambulanz der Thüringer Justiz oder bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten.