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Zwei Vollzugsbedienstete in Uniform

Berufsbild: gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst

Bewerbungsfrist

jedes Jahr 31.12.

Bewerbungsanschrift und für Fragen

Leiter der Thüringer Justizvollzugsausbildungsstätte

im Bildungszentrum Gotha
Bahnhofstraße 12
99678 Gotha

Telefon

+49 361 57 33 16 - 533

E-Mail

poststelle.jvs@bzgth.thueringen.de

Studium, Aufgaben, Anforderungen, Arbeitsbereichen, Besoldung, Bewerbung, Auswahlverfahren

für den gehobenen Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst

 

Den Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes kommt innerhalb des Justizvollzugs große Bedeutung zu, weil sie neben den Verwaltungsaufgaben in Geschäftsleitung und Personaladministration, Arbeits- und Versorgungswesen, Rechnungswesen oder Controlling insbesondere die speziellen vollzuglichen Aufgaben des mittleren Führungsmanagements einer Justizvollzugsanstalt selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmen. Sie verstehen sich als Bindeglied innerhalb des Systems der beteiligten Berufsgruppen und als Rückgrat des Vollzuges und der Verwaltung.

Informationen zu Ausbildung, Anforderungen, Besoldung, Arbeitsbereichen, Auswahlverfahren, Bewerbungsanschrift usw. finden Sie hier:

  • Aufgaben und Arbeitsbereiche

    Als Leiter oder Leiterin einer Vollzugsabteilung planen und organisieren Sie die Betreuung der Gefangenen und deren Resozialisierung.

    Im Sicherheits- und Ordnungsdienst obliegt Ihnen die Sicherheitsüberwachung des gesamten Dienstbetriebes. Dabei führen Sie auch selbst Kontrollen durch.

    Im Personalwesen bearbeiten Sie sämtliche Personalangelegenheiten der Beamten und Beschäftigten der Justizvollzugseinrichtung.

    In der Arbeitsverwaltung haben Sie die fachliche Leitung der Arbeitsbetriebe inne, in dem die Gefangenen ausgebildet und beschäftigt werden.

    Als Leiter oder Leiterin der Wirtschaftsverwaltung stellen Sie die Versorgung einer Justizvollzugsanstalt mit Verpflegung und anderen Bedarfsgütern sicher.

    Innerhalb der Bauverwaltung sind Sie für die Verwaltung der Anstaltsgebäude sowie für Bau- und Renovierungsmaßnahmen verantwortlich.

    Ausbildung

    Die Ausbildung in Form eines dualen Studiums erfolgt in einem drei Jahre dauernden Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst umfasst das Fachstudium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel und berufspraktische Studienzeiten an verschiedenen Justizvollzugsanstalten im Freistaat Thüringen.

    Der fachwissenschaftliche Teil besteht aus Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen, z.B. in folgenden Fächern:

    • Vollzugsverwaltung
    • Straf- und Strafprozessrecht
    • Kriminologie
    • Psychologie

    Der fachpraktische Studienteil in den Ausbildungsbehörden dient der Vertiefung ihrer Kenntnisse und umfasst alle Verwaltungs- und Vollzugsbereiche einer Justizvollzugsanstalt.

    Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:

    1. Praktische Einführung: 1 Monat (Einführung in das Berufsbild, Aufbau einer Justizvollzugseinrichtung)
    2. Fachwissenschaftliches Studium - 1. Teil: 8 Monate
    3. Fachpraktisches Studium - 1. Teil: 8 Monate
    4. Fachwissenschaftliches Studium - 2. Teil: 7 Monate
    5. Fachpraktisches Studium - 2. Teil: 9 Monate
    6. Fachwissenschaftliches Studium - 3. Teil: 3 Monat

    Erwarten können Sie:

    • ein praxisnahes duales Fachhochschulstudium
    • ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ab Beginn des dualen Studiums mit guten Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes
    • verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
    • eine Vergütung nach dem Thüringer Besoldungsgesetz
    • gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten
    • regelmäßige Fortbildungen
    • einen sicheren Arbeitsplatz mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Thüringer Justizvollzugs

    Anforderungen

    Formale Anforderungen:

    • Fachhochschulreife oder eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand
    • Höchstaltersgrenze gemäß § 7 ThürLaufbG noch nicht erreicht
    • Erfüllung der sonstigen Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz

    Persönliche Anforderungen:

    • hohe Lernbereitschaft und Motivation
    • strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
    • Entscheidungsfreude und Verständnis für sachliche Zusammenhänge
    • souveränes Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
    • Teamgeist und soziale Kompetenz
    • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
    • körperlich, geistig und charakterlich für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst geeignet

    Besoldung

    Die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes im Vollzugs- und Verwaltungsdienst beginnen nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Besoldungsgruppe A 9 und können unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes, regelmäßiger Fortbildungen und der vorhandenen Planstellen die Besoldungsgruppe A 13 erreichen. Darüber hinaus werden vermögenswirksamen Leistungen gezahlt.

    Während des gesamten Vorbereitungsdienstes werden Ihnen Anwärterbezüge gezahlt.

    Bewerbung und Auswahlverfahren

    Bewerbungsunterlagen

    Falls Ihr Interesse geweckt worden ist, richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:

    •             Bewerbungsschreiben,

    •             ausführlicher (vollständiger) Lebenslauf,

    •             ein aktuelles Lichtbild,

    •             Zeugnisse über die Schul- und ggfls. Berufsausbildung,

    •             falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch minderjährig sind, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

    bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Poststempel) an

    Herrn Leiter

    der Justizvollzugsausbildungsstätte

    im Bildungszentrum Gotha

    Bahnhofstraße 12

    99867 Gotha.

    Die Bewerbungen können schriftlich oder per E-Mail an  PoststelleJVS@jvatonna.thueringen.de erfolgen.

    Ablauf des Bewerbungsverfahrens

    Der Bewerbungsprozess für den gehobenen Justizdienst (Laufbahnzweig Vollzugs- und Verwaltungsdienst) beinhaltet mehrere Schritte:

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die besten Bewerberinnen und Bewerber zu einem schriftlichen Eignungstest (u.a. Intelligenztest) geladen, der im März oder April des darauffolgenden Jahres nach Bewerbungsende stattfindet.

    Die wiederum aussichtsreichsten Bewerberinnen und Bewerber werden im Mai zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

    Die Zu- und Absagen werden in der Regel im Laufe der Monate Juni und Juli versandt, wobei im Nachrückverfahren Zusagen bei vorerst abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern noch bis zum Studienbeginn im September eingehen können.

    Besondere Hinweise

    Anerkannt schwerbehinderte Bewerber/innen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung (Vollzugsdiensttauglichkeit) und Befähigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

    Entsprechende Nachweise sind beizufügen.

    Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutzbei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren finden sie hier:

    justiz.thueringen.de/fileadmin/user_upload/IB_-_Bewerbungen_-_11-41_-_Freigabe.pdf

    Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.