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Berufsbild: Psychologischer Dienst (PsychD)

Bewerbungen

initiativ und bei Stellenausschreibungen

Bewerbungsanschrift und für Fragen

Leiterin der Fachaufsicht über den Psychologischen Dienst

im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Referat 43
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Telefon

+49 361 57 35 11 - 430

E-Mail

poststelle@tmmjv.thueringen.de

Fachdienst der Psychologen/ Psychologinnen und Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen

Psychologinnen und Psychologen sind innerhalb des Justizvollzugs wichtige Bezugspersonen – sowohl für die Gefangenen als auch für die Anstaltsleitung und die Vollzugsbediensteten.

In der Arbeit mit den Gefangenen sind sie vor allem in den Bereichen der Diagnostik, der Behandlung und der Legalprognose tätig. Sie erarbeiten für jeden Gefangenen individuelle Maßnahmen, um Persönlichkeitsstörungen oder andere Defizite im Zusammenhang mit der Straffälligkeit zu behandeln. 

Zur Erstellung und Durchführung des Vollzugsplanes arbeiten die Psychologen/ Psycholginnen mit allen anderen im Vollzug vertretenen Berufsgruppen zusammen. Sie tragen maßgeblich zur Optimierung der täglichen Abläufe und der übergeordneten Strukturen des Justizvollzuges bei. 

Nicht zuletzt von Ihrem Engagement hängt es ab, ob Gefangene den Strafvollzug sinnvoll nutzen, die Chancen auf Resozialisierung ergreifen und nach ihrer Entlassung den Sprung in ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten schaffen.

Formale Anforderungen

Der Psychologische Dienst gehört zum höheren Dienst.

Bewerberinnen und Bewerber, die als Psychologin / Psychologe im Thüringer Justizvollzug  tätig werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie, möglichst mit klinischem, forensischem und / oder kriminalpsychologischem Studienschwerpunkt
  • wünschenswert ist eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz für den Einsatz als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut oder andere therapeutische Zusatzqualifikationen

Wenn eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren (es wird im Einzelfall geprüft, ob diesbezügliche Erkenntnisse einer Einstellung entgegenstehen),
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

persönliche Herausforderungen

Die Arbeit mit Gefangenen in einer Justizvollzugseinrichtung konfrontiert Psychologen/ Psychologinnen oftmals mit sehr stark ausgeprägten psychischen Auffälligkeiten und Störungen. Es kann zu Aggressionseskalation, zu Depressionen und zu Krisen bis hin zu Suizid(versuch)en kommen. Zudem kommen die Gefangenen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen und sozialen Schichten. Dadurch ist das Aufgabengebiet der Psychologie im Strafvollzug besonders anspruchsvoll.

Die behandelnden Psychologen/ Psychologinnen  tragen somit eine hohe Verantwortung und sollten selbst über eine stabile Persönlichkeit und eine hohe Weiterbildungsmotivation verfügen. Des Weiteren müssen sie eine hohe Einsatzbereitschaft mitbringen und gerne interdisziplinär arbeiten, durchsetzungsfähig und entscheidungsstark sein sowie selbstbewusst auftreten. Im sozialen Kontakt wahren sie die Balance zwischen Nähe und Distanz.

Perspektiven, Verdienstmöglichkeiten

Die Einstellung in den Psychologischen Dienst erfolgt in der Regel in ein Angestelltenverhältnis. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Übernahme in das Beamtenverhältnis angestrebt.

Die Tätigkeit als Psychologin / Psychologe in einer Justizvollzugsanstalt bietet verschiedene Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch regelmäßige Supervisionen und Fortbildungsveranstaltungen.

Zusätzlich zu Ihren grundständigen Aufgaben können Sie sich auf die Diagnostik, therapeutische Behandlung (Sucht, Gewaltstraftaten, Sexualstraftaten, Sozialtherapie) oder Prognostik spezialisieren.

Psychologinnen und Psychologen erhalten als Beamt/innen eine Besoldung nach dem Thüringer Besoldungsgesetz und werden in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte/r wird das Einstiegsgehalt entsprechend Entgeltgruppe 13 TV-L gezahlt.

Bewerbung

Der Thüringer Justizvollzug sucht immer wieder qualifizierte Psychologinnen und Psychologen. Einstellungen erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht bei allen Justizvollzugsanstalten und der zuständigen Fachabteilung im Justizministerium, die gerne auch vorab individuelle Information und Beratung geben. Freie Stellen werden in verschiedenen Online-Foren veröffentlicht.

Den Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und eine Motivationsschreiben sowie mindestens folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:

  • Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife,
  • Urkunde über das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium der Psychologie (Master, Diplom) einschließlich Notenspiegel
  • Arbeits- und Praktikumszeugnisse,   
  • Nachweise über Zusatzqualifikationen (keine Tagesseminare)

Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.