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Informationen zum Arrestantritt

Was dürfen Sie mitbringen, was nicht, was müssen Sie mitbringen? Welche Regeln gelten während des Jugendarrests?

Wenn Sie zu einem Kurz-, Freizeit- oder Dauerarrest verurteilt wurden oder einen Arrest infolge nicht erfüllter Weisungen und Auflagen verbüßen müssen, werden Sie durch die Thüringer Jugendarrestanstalt zum Arrestantritt geladen.

Die Ladung enthält den Ladungstermin, die Dauer der Arrestverbüßung und ein Merkblatt über Gegenstände, die nicht in die Anstalt mitgebracht werden dürfen.

Erscheinen Sie pünktlich und freiwillig zum Arrestantritt. So vermeiden Sie Zwangsmaßnahmen.

Bringen Sie die Ladung und ein gültiges Personaldokument mit.

Während der Arrestvollstreckung ist das Tragen privater Kleidung möglich. Bringen Sie deshalb ausreichend frische Kleidung, festes Schuhwerk und Sportbekleidung mit. Hygieneartikel dürfen mitgebracht werden, sofern sie in transparenten Behältnissen sind. Deodorant, Parfum und Schminkutensilien sind nicht gestattet. Im Bedarfsfall erhalten Sie Kleidung und Hygieneartikel von der Jugendarrestanstalt.

Sollten Sie verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen müssen, oder benötigen Sie Prothesen und andere medizinische Hilfsmittel, so bringen Sie diese bitte zum Arrestantritt mit. Gleiches gilt für Unterlagen und Ausweise, die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben. Zur Sicherheit rufen Sie uns bitte rechtzeitig vorher an, um Ihre Fragen zu klären: 038 28 / 581 35 387.

Wenn Sie Kenntnis über behördliche oder gerichtliche Termine haben, die in den Zeitraum der Arrestvollstreckung fallen, so bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit.

Während der gesamten Arrestvollstreckung ist das Rauchen für alle Arrestierten untersagt. Sollten Sie dennoch Rauchwaren mitbringen, so werden Ihnen diese erst zur Entlassung wieder ausgehändigt. Bei Arrestierten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes Rauch- und Tabakwaren einbehalten.

Das freiwillige und pünktliche Erscheinen zum Arrest wirkt sich in jedem Fall positiv auf die Arrestgestaltung aus.

Bitte beachten Sie auch das nachfolgende Informationsblatt vor dem Arrestantritt.

  • Informationsblatt - bitte vor dem Arrestantritt aufmerksam lesen und beachten!

    Folgendes müssen Sie zum Arrestantritt unbedingt mitbringen:

    • Personalausweis oder Geburtsurkunde und Ladungsschreiben
    • Telefon-Nummern der Kontaktpersonen (Eltern, Großeltern, abholender Personen)
    • Krankenkassen-Karte
    • Geld für die Heimfahrt
    • ausreichend Bekleidung - entsprechend der Arrestdauer (siehe Ladung)
    • ärztlich verordnete Medikamente
    • Waschzeug, Handtücher, Hygieneartikel (Zahncreme u. Duschbad in transparenten Behältnis, kein Rasierzeug)             

    Folgendes können Sie zum Arrestantritt mitbringen:

    • Briefpapier und Briefmarken sowie Kugelschreiber (Schriftverkehr ist unbegrenzt möglich)
    • Schulbücher und Fachliteratur, persönliche Unterlagen zur Regelung wichtiger Angelegenheiten (z. B. Schuldnerberatung, für Bewerbungen ….)
    • Sportbekleidung, Turnschuhe, Tischtennisschläger

    Unzulässig sind:

    • Lebensmittel aller Art
    • Rauchwaren und Zündmittel aller Art
    • Tonträger aller Art und deren Abspielgeräte, Fernseher, Gameboy, Funktelefone u.s.w
    • Rasierer

    Verboten sind:

    • Spraydosen, Waffen und gefährliche Gegenstände
    • Bekleidung mit gewaltverherrlichenden Zeichen oder Schriftzügen, die als Kennzeichen auch von Mitgliedern und Sympathisanten verfassungsfeindlicher Organisationen oder Gruppen getragen wird.
    • Literatur mit verfassungsfeindlichem oder gewaltverherrlichendem Inhalt
    • Zeichen , Symbole, Kennzeichen  verfassungswidriger Organisationen
    • Betäubungsmittel jeglicher Art

    Wichtig!!!

    Sie haben unbedingt zu dem in der Ladung genannten Termin pünktlich zu erscheinen.

    Die Arrestzeit wird von der Aufnahme zum Vollzug ab nach Tagen und Stunden berechnet (der Tag zu 24 Stunden und die Woche zu 7 Tagen).

    Erscheinen Sie unentschuldigt nicht, wird die polizeiliche Vorführung angeordnet.

    Sollte eine Krankheit Ihren Arrestantritt verhindern, so muss ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden (eine Krank- bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes reicht nicht aus).

    Wer Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Leistung vom Sozialamt bezieht, muss sich für die Dauer des Arrestes bei dem jeweils zuständigen Amt vorher abmelden.

    Jugendarrest ist ein Erziehungs- und Zuchtmittel.

    Sie sind deshalb nicht vorbestraft, und die Vollstreckung des Jugendarrestes erscheint nicht in Ihrem Führungszeugnis.  Jugendarrest ist Freiheitsentzug!!!

    Die Mitarbeiter der Anstalt sind entsprechend der Möglichkeiten bemüht, diese Zeit für Sie sinnvoll zu gestalten. Beachten Sie die beiliegenden Anlagen!

    Alle Vorgänge, welche die Vollstreckung des Jugendarrestes betreffen, senden Sie bitte an die

    Thüringer Jugendarrestanstalt

    Dr. Albert Krebs Str. 02

    99310 Arnstadt