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Allgemeines

Thüringer Vollstreckungsplan, häufige Fragen zum Justizvollzug allgemein, gesetzliche Grundlagen für den Thüringer Justizvollzug

Thüringer Vollstreckungsplan

Der Vollstreckungsplan legt fest, welche Haftarten in welcher der 5 Thüringer Justizvollzugseinrichtungen in Tonna, Arnstadt, Suhl, Untermaßfeld und Hohenleuben verbüßt werden. Desweiteren erfolgt eine Zuordung nach Alter, Landgerichtsbezirk, Erst- oder Regelvollzug, Jugendarrest usw.

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Gesetzliche Grundlagen für den Thüringer Justizvollzug

Die wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch (ThürJVollzGB). Hinzu kommen das Thüringer Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (ThürSVVollzG), das Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz (ThürJAVollzG), das Strafvollzugsgesetz (StVollzG), die Sozialgesetzbücher sowie zahlreiche Verwaltungsvorschriften und -verordnungen.

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FAQ Justizvollzug

wichtige Informationen zum Justizvollzug allgemein

Wieviele Haftplätze, Justizvollzugsanstalten, Gefangene gibt es in Thüringen? Was bedeutet Freiheitsstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung, Jugendarrest usw.? Was ist Sozialtherapie? Der Justizvollzug als attraktiver Arbeitsort (Verdienst, Karrieremöglichkeiten, Berufsbilder usw.).

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