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FAQ - Fragen rund um den Arbeitsort Justizvollzugsanstalt

die Informationen richten sich vor allem an Menschen, die sich für den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst (mAVD) interessieren

  • Was brauche ich für einen Abschluss, um in den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst eintreten zu können?

    Es wird der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung/ Ausbildung im öffentlichen Dienst oder ein höherer Schulabschluss (mindestens Realschulabschluss) vorausgesetzt.

  • Ich bin bereits 36 Jahre alt - kann ich mich noch für den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst bewerben?

    Ja! Die Höchstaltersgrenze für eine Bewerbung für den mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst liegt bei 39 Jahren. Nur für Soldaten gelten andere Altersgrenzen, s. § 7 Abs. 4 bzw. § 9 Soldatenversorgungsgesetz.

  • Ich bin noch nicht volljährig, ist eine Bewerbung möglich?

    Nein, der Bewerber/ die Bewerberin sollte, da er/ sie bereits während der Ausbildung auch Schichtdienst leisten wird, mindestens 18 Jahre alt sein. Grundsätzlich profitiert der Justizvollzug von lebens- und berufserfahrenen Fachkräften. Insbesondere wenn Sie einen Beruf erlernt haben, der auch in einer JVA Anwendung finden kann und Sie sich nicht scheuen, täglich mit den Gefangenen ins Gespräch zu gehen, eignen Sie sich hervorragend in den Justizvollzug.

    Die einzelnen Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen muss, und weitere Informationen zur Ausbildung finden sich übrigens im Thüringer Laufbahngesetz.

  • Ich habe eine Brille bzw. Kontaktlinsen, ist eine Aufnahme möglich?

    Ja, eine Sehschwäche ist grundsätzlich kein Ausschlussgrund. Da aber die gleichen Voraussetzungen an ihre körperliche Verfassung gestellt werden wie bei der Polizei, ist eine Aufnahme z. B. ab einer Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien sphärisch plus leider mehr nicht möglich. 

  • Ich bin tätowiert. Kann ich trotzdem Justizvollzugsbeamter/-beamtin werden?

    Grundsätzlich ja. Nach Lage und Sitz sind Tätowierungen unzulässig, die von kurzärmeliger oder kragenloser Bekleidung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden Tätowierungen, die rein kosmetischen Hintergrund haben (z. B. bei Permanent Make-up). Unabhängig von Lage und Sitz auffälliger Tätowierungen, sind solche mit bedenklichen Inhalten und z. B. radikaler Gesinnung nicht erlaubt.

  • Aus welchen Elementen besteht das Auswahlverfahren?

    Wenn der Bewerber/ die Bewerberin die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird er/sie zum Auswahlverfahren eingeladen. Das setzt sich  - wie folgt - zusammen:

    • Intelligenztest,
    • Deutschprüfung (Textverständnis, Logik),
    • Integritätstest,
    • Sporttest,
    • Vorstellungsgespräch
  • Ich habe das Auswahlverfahren nicht bestanden – wann kann ich mich wieder bewerben?

    Sofern die Formalqualifikationen weiterhin vorliegen (z. B. das Einstellungsalter nach wie vor nicht überschritten ist), ist für jedes Ausbildungsverfahren eine erneute Bewerbung möglich.

  • Wo findet die Anwärterausbildung statt?

    Der praktische Teil der Ausbildung findet in einer der Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen statt. Der theoretische Teil der Ausbildung findet in der Justizvollzugsausbildungsstätte im Bildungszentrum Gotha statt.

  • Bekomme ich für die Dauer der Ausbildung eine Unterkunft zur Verfügung gestellt?

    Während der praktischen Ausbildung nicht, während der theoretischen Ausbildung in der Justizvollzugsausbildungsstätte kann Ihnen am Bildungszentrum eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.

  • Bekomme ich während der Ausbildung ein Gehalt?

    Ja. Sie erhalten während der zweijährigen Ausbildung Anwärterbezüge. Diese setzen sich aus einem Anwärtergrundbetrag sowie verschiedenen Zuschlägen (Familienzuschlag für Verheiratete sowie Kinder) und Zulagen (Gefahrenzulage, Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten) zusammen.

    Der Anwärtergrundbetrag liegt im Jahr 2023 bei 1.356,95 Euro brutto zzgl. etwaiger Famileinzuschläge.

    Von den zustehenden Bruttobezügen sind Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer abzuführen.

    Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entstehen nicht.

    Bei der Krankenversicherung haben Sie die Wahl weiterhin gesetzlich versichert zu bleiben oder eine private Krankenversicherung abzuschließen. Letztgenannte ist selbst zu finanzieren, wobei jedoch nach der Thüringer Beihilfeverordnung Beihilfen gewährt werden.

  • Was verdiene ich als Beamter/ Beamtin des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung?

    Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und der Übernahme als Beamter/ Beamtin auf Probe erhalten Sie Bezüge der Besoldungsgruppe A 7. Im Jahr 2023 würden Sie in der niedrigsten Erfahrungsstufe 2.615,70 Euro brutto gezahlt erhalten. Hinzu kommen wieder die bereits genannten Zuschläge und Zulagen.

    Aber Sie haben als Justizvollzugsbeamter/ -beamtin noch andere Vorteile: Nach der Ausbildung haben Sie eine lebenslange Beschäftigungsgarantie und genießen in vielerlei Hinsicht finanzielle Vorteile, etwa bei der Versicherung oder der Kreditaufnahme. Auf alle Fälle ergeben sich für Personen, die im Öffentlichen Dienst der Inneren Sicherheit dienen möchten, vielseitige Einsatzbereiche in interessanten Tätigkeiten und eine große Zukunftssicherheit.

  • Welche Ausbildungsfächer werden unterrichtet?

    Allgemeine Kenntnisse in Staats- und Verfassungsrecht, Deutsch, Politische Bildung, Geschichte, Sozialkunde, Grundkenntnisse in Psychologie/Psychopathologie, Pädagogik, Soziologie, Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Kriminologie, Rechtliche Grundlagen des Vollzuges, Dienst- und Beamtenrecht, Vollzugsverwaltung, eingehende Kenntnisse in Vollzugskunde, Erster Hilfe und Unfallverhütung, berufsspezifischer Konfliktbewältigung (insbesondere Deeskalationstraining und Schulung im Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen) und waffenloser  Selbstverteidigung, Waffenkunde und Waffengebrauch

  • Wie viele Urlaubstage gibt es?

    Justizvollzugsbeamte/ -beamtinnen erhalten 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr (auch während des Vorbereitungsdienstes/ der Ausbildung).

  • An wen kann ich mich wenden, wenn zusätzlich Fragen auftauchen, die hier nicht beantwortet werden konnten?

    Die Geschäftsstelle unserer Justizvollzugsausbildungsstätte gibt Ihnen sehr gerne weiter Auskünfte:

    Geschäftsstelle

    Bahnhofstraße 12

    99678 Gotha

    Telefon: 0361 / 57 33 16 - 533

    Email: poststelle.JVS@bzgth.thueringen.de

  • Ist es gefährlich, als Justizvollzugsbeamter/ -beamtin zu arbeiten?

    In Justizvollzugsanstalten sind die Gefangenen dazu gezwungen, auf engstem Raum unter erheblichen Einschränkungen der Privatsphäre dauerhaft zusammenzuleben. Dennoch müssen sie miteinander auskommen, was nicht ohne Spannungsverhältnisse möglich ist.
    Meist lassen sich diese Spannungen durch Gespräche auflösen, es kann aber auch vorkommen, dass körperliche Auseinandersetzungen verhindert werden müssen. Vollzugsbedienstete werden daher für Konfliktfälle geschult (Konfliktmanagement, Kommunikationstechniken) und erhalten eine Selbstverteidigungsausbildung. Außerdem ist es wichtig, sich laufend durch Sport fit zu halten.

  • Welche Berufsgruppen arbeiten in einer Justizvollzugsanstalt?

    In den Justizvollzugsanstalten arbeiten viele unterschiedliche Berufsgruppen aus allen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes. Die größte Gruppe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Allgemeinen Vollzugsdienstes (mAVD) und gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes (gVVD).

    Die Leitung der Vollzugs- und Verwaltungsabteilungen obliegt den Beamten/ Beamtinnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes und die Leitung der Anstalt Juristinnen und Jursiten.

    Die psychosoziale und therapeutischen Behandlung erfolgt durch Psychologen/ Psychologinnen und Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen, die Bildung durch Lehrer/innen.

    In den medizinischen Abteilungen sind Ärzte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus medizinischen Heilberufen, insbesondere Kranken- und Gesundheitspfleger/innen, beschäftigt.

    In den Werkstätten und Betrieben der Anstalten arbeiten Tischler, Schlosser, Klima-, Lüftungs-, Heizungsinstallateure, Sanitärinstallateure, Elektriker, Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker, Köche, Bäcker und Konditoren, Lackierer, Maler, Maurer, Werkzeugmacher. In den Betrieben und Werkstätten, in denen sowohl produziert als auch ausgebildet wird, finden sich Gesellen und eine große Anzahl Meister. Soweit es sich dabei um Beamte/ Beamtinnen handelt, gehören sie dem mittleren Allgemeinen Vollzugsdienst (mAVD) an. Externe Mitarbeiter/innen sind Beschäftigte von gemeinnützigen Bildungsträgern.

    Das heißt, soweit Aufgaben innerhalb einer Anstalt sinnvoll nur durch Externe wahrgenommen werden können, werden diese insoweit beauftragt. Dies gilt etwa für spezielle medizinische Betreuung, die Seelsorge, besondere Schulfächer, Suchthilfe, Schuldnerberatung.