Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Geschäftsbedingungen für Bestellungen und Aufträge

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Justizvollzugsanstalten für den Verbrauchsgüterverkauf im Fernabsatz (AGB-ThürJVA-Fernabsatz)

  • 1. Allgemeines

    Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Justizministerium, dieses vertreten durch den Leiter der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (nachfolgend als auftragnehmende JVA bezeichnet) und einem Kunden (Verbraucher) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich.

    Abweichende Bedingungen des Verbrauchers erkennt die auftragnehmende JVA selbst im Falle der Lieferung nicht an, es sei denn, die auftragnehmende JVA hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    Ohne ausdrückliche Zustimmung der auftragnehmenden JVA dürfen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht auf andere übertragen werden.

    Die Thüringer Justizvollzugsanstalten bieten nicht oder beschränkt Geschäftsfähigen keine Verbrauchsgüter zum Kauf an. Sofern ein schwebend unwirksamer Kaufvertrag zustande kommt, widerruft die auftragnehmende JVA diesen gemäß § 109 BGB bereits jetzt.

    Für fehlerhafte Angaben in Prospekten bzw. auf der Homepage wird keine Haftung übernommen.

  • 2. Vertragsschluss

    2.1 Angebotseinholung

    Die in Prospekten oder auf der Homepage www.justizvollzug.thueringen.de/knastmade aufgeführten Verbrauchsgüter stellen kein bindendes Angebot an einen Verbraucher dar; sie gelten vielmehr als Aufforderung an den Verbraucher, sich ein verbindliches Angebot bei der entsprechenden JVA einzuholen.

    Nach erfolgter Anfrage erteilt die auftragnehmende JVA dem Verbraucher ein verbindliches Angebot (Auftragsdaten, Lieferzeitpunkt -Nr.3.1-, Versandkosten -Nr. 3.2-, Warenpreis -Nr.4-, Hinweis auf Vorkasse -Nr.5-, Widerrufsbelehrung -Nr.2.2-, Übersendung der AGB-ThürJVA-Fernabsatz und Bankverbindung). Das Angebot erfolgt per E-Mail, wenn in der Anfrage eine korrekte E-Mail-Adresse angegeben worden und die technische Erreichbarkeit des Mail-Postfaches des Verbrauchers gegeben ist.

    Der Verbraucher nimmt das Angebot an durch Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages (Vorkasse -Nr.5-) auf das angegebene Anstaltskonto unter Angabe der Auftragsnummer. Mit der Zahlung erklärt sich der Verbraucher mit den AGB-ThürJVA-Fernabsatz und der Widerrufsbelehrung (Nr.2.2) einverstanden.

    2.2 Widerrufsrecht:

    Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und dem Empfang der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf muss an die auftragnehmende JVA gerichtet werden. Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gilt nicht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder schnell verderben können.

    2.3 Widerrufsfolgen:

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Verbraucher der auftraggebenden JVA insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

    Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich

    vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

    Nicht paketversendungsfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.

    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen vom Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden.

  • 3. Lieferfristen, Lieferung und Versand, Abnahme

    3.1 Lieferfristen

    Dem Verbraucher wird für jede einzelne Bestellung mit Übersendung des Angebotes die jeweilige Liefer- bzw. Bereitstellungszeit mitgeteilt.

    Die Lieferfrist bzw. die Bereitstellung zur Abholung der Ware ist insbesondere abhängig von der Auftragslage und den zur Verfügung stehenden Gefangenenarbeitskräften. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung einer ungestörten Fabrikation übernommen werden.

    Die auftragnehmende JVA ist in den Fällen ihr oder ihren Lieferanten zur Last fallender höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und anderen unvorhersehbaren Umständen berechtigt, den Liefertermin in angemessener Weise zu verschieben oder die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.

    Dem Verbraucher wird die Terminverschiebung oder die fehlende Liefermöglichkeit unverzüglich mitgeteilt.

    Im Fall einer Terminverschiebung ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    Bei der Aufhebung einer Lieferverbindlichkeit durch die auftragnehmende JVA wird eine vom Verbraucher bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstattet.

    Ersatz für Vermögens- oder Sachschäden wegen Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine oder Aufhebung der Lieferverbindlichkeiten leistet die auftragnehmende JVA nur, wenn die Gründe dafür auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der auftragnehmenden JVA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    3.2 Lieferung und Versand

    Versand- bzw. Lieferungskosten sind nicht in den Katalogpreisen enthalten; sie werden von der auftragnehmenden JVA gesondert berechnet.

    Die Lieferung der Ware erfolgt bis hinter die 1. Tür.

  • 4. Preise

    Die in den Prospekten und auf der Homepage ausgewiesenen Preise sind frei bleibend und jederzeit widerrufbar. Maßgeblich ist der im Angebot der auftragnehmenden Anstalt ausgewiesene Preis.

    Die auftragnehmende JVA ist nach § 2 Abs. 3 UStG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 6 KStG und § 4 KStG von der Umsatzsteuer befreit, d.h., dass in den Rechnungen keine Umsatzsteuerbeträge (sog. Mehrwertsteuer) ausgewiesen werden.

  • 5. Zahlungsbedingungen

    Die auftragnehmende JVA liefert regelmäßig gegen Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung.

    Eine Lieferung gegen Rechnung ist nach gesonderter Vereinbarung ebenfalls möglich. Dann sind alle Zahlungen innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zu leisten.

    Eingehende Zahlungen werden, soweit mehrere Forderungen offen stehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Verbrauchers grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet.

    Rechnungsbegleichungen durch Schecks sind ausgeschlossen.

    Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein.

  • 6. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der auftragnehmenden JVA.

  • 7. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

    Der Verbraucher ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der auftragnehmenden JVA aufzurechnen, es sei denn, seine Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

    Der Verbraucher ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen der auftragnehmenden JVA Rechte auf Zurückbehaltung - auch aus Mängelrügen - entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

  • 8. Mängelrecht, Gewährleistung

    Mängelrechte bestehen nicht wegen der Abnutzung von Teilen, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit und nach Art ihrer Verwendung obligatorisch einer Abnutzung unterliegen.

    Mängelrechte stehen nur dem Vertragspartner zu und sind nicht übertragbar.

    Bei berechtigten Beanstandungen ist die auftragnehmende JVA zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet.

    Die auftragnehmende JVA haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Verbraucher versucht, eventuell auftretende Mängel selbstständig zu beheben.

    Für Sach- oder Vermögensschäden infolge von Mängeln der Ware einschließlich Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung haftet die auftragnehmende JVA nur, wenn der Mangel auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der auftragnehmenden JVA, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit tritt die Haftung auch ein, wenn der Mangel auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Das gilt auch für eine Haftung aus unerlaubter Handlung. Soweit die Haftung der auftragnehmenden JVA ausgeschlossen ist, haften ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch nicht persönlich.

  • 9. Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt

    Gebrauch und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Verbrauchers.

    Die mündliche und schriftliche anwendungstechnische Beratung der auftragnehmenden JVA - auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter - befreit den Verbraucher nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre konkrete Eignung für die beabsichtigten Zwecke.

    Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

  • 10. Anwendbares Recht

    Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.

  • 11. Erfüllungsort

    Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag entstehenden gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der auftragnehmenden JVA.

  • 12. Datenschutzerklärung

    12.1 Allgemeines

    Die auftragnehmende JVA benötigt persönliche Daten zur Anschrift, Lieferung und zur Zahlungsweise (Kundenkonto), um die Bestellung durchführen zu können; sie wird die persönlichen Daten vertraulich behandeln und vor unbefugten Zugriffen schützen. Es werden nur die persönlichen Daten gespeichert, die in der Registrierung angegeben werden und so jederzeit überprüft werden können.

    12.2 Datenlöschung

    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder der geschäftlichen Beziehung werden die Kundendaten nach Ablauf der für das Kassenwesen gültigen Aufbewahrungsfristen des Freistaats Thüringen gelöscht.

  • 13. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam und sind so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in juristisch zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.