Berufliche Bildung
Projekt B.I.S.S.
Europäische Förderung im Thüringer Justizvollzug
Europäischer Sozialfonds
Inhaftierte nicht „abzustempeln“ oder „abzuschreiben“, sondern ihnen durch Bildung Chancen und eine Perspektive für ein eigenes Leben ohne Straftaten zu eröffnen, in Bildungsinstitutionen soziales Miteinander, Fähigkeit zur Empathie und gesellschaftliche Werte zu erlernen, ist eine vielversprechende Maßnahme zur Bekämpfung der Armut und zur Kriminalprävention.
Eine signifikante Reduzierung des Anteils der (jugendlichen) Inhaftierten ohne (Haupt-)Schulabschluss sowie eine signifikante Erhöhung des Anteils der Inhaftierten mit Ausbildungsabschluss bzw. staatlich anerkannten Teilqualifikationen würde ferner die Rückfallzahlen senken und damit die Kosten für den Strafvollzug deutlich verändern.
Zudem würden Folgekosten in Form von Transferleistungen, im Gesundheitsbereich oder langfristig durch entgangenes Wachstum eingespart. Die dafür notwendigen Investitionen zahlen sich sowohl für die Inhaftierten als auch für die Bevölkerung sowie für die staatlichen und kommunalen Haushalte aus.
Im Operationellen Programm für den Einsatz des europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen von 2014 bis 2020 (Seite 54) ist das Thema „Berufsbildung und (Re-)Integration Strafgefangener und Strafentlassener“(B.I.S.S.) aufgegriffen worden.
Es ist ein (kleiner) Beitrag des Freistaates Thüringen zu dem in der „EU-Strategie 2020“ postulierten Armutsbekämpfungsziel.
Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten, insbesondere zu den hierzu durchgeführten Konzeptauswahlverfahren, können bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) mbH eingeholt werden.