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Forschungsanträge

Wenn Sie im Rahmen einer Seminar- bzw. Facharbeit, einer Projektdokumentation oder einer Bachelorarbeit im Justizvollzug Daten erheben wollen, wenden Sie sich für die Genehmigung bitte direkt an die entsprechende Anstalt.

Für jede andere Form wissenschaftlicher Forschungsvorhaben (Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Forschungsprojekt etc.) wenden Sie sich bitte an den Kriminologischen Dienst.

Für die Prüfung der Genehmigung eines Forschungsvorhabens müssen von Antragstellenden beim Kriminologischen Dienst folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ein Antragsschreiben,
  • die Erhebungsinstrumente, sofern welche zum Einsatz kommen sollen,
  • ein einfaches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Jahr ist, wenn eine Justizvollzugs- oder Jugendanstalt betreten werden soll,
  • bei medizinischen Forschungsvorhaben das Votum der zuständigen Ethikkommission,
  • eine Betreuungsbestätigung durch universitäres Lehrpersonal oder eine Zulassungsbescheinigung durch das jeweilige Prüfungsamt (im Fall einer Qualifikationsarbeit),
  • die Erklärung, dass nach Abschluss des Forschungsvorhabens den beteiligten Justizvollzugseinrichtungen und dem Kriminologischen Dienst die Abschlussarbeit bzw. der Forschungsbericht und eine Zusammenfassung übersandt werden (siehe rechter Kasten). Diese Zusammenfassung kann dann auf dieser Homepage veröffentlicht werden.

Bitte senden Sie die Unterlagenper Email an den Kriminologischen Dienst, zu Händen des Leiters.

Das Antragsschreiben beantwortet folgende Fragen:

  1. Art der Arbeit (z.B. Forschungsprojekt, Diplomarbeit, Dissertation u.ä.) (Bitte ggf. schriftlichen Nachweis über die Betreuung beifügen)
  2. Wer führt das Forschungsvorhaben (aktiv) durch? (Bitte ggf. weitere Personen gesondert aufführen)
  3. An welche Einrichtung ist das Forschungsvorhaben angebunden?
  4. Wer betreut bzw. begleitet das Forschungsvorhaben?
  5. Fachgebiet (z.B. Kriminologie, Psychiatrie) [Bei Studierenden: Studienfach (z.B. Psychologie, Pädagogik, Medizin)]
  6. (vorläufiger) Titel der Arbeit
  7. In welchen Einrichtungen sollen Daten erhoben werden? (Bitte entsprechendes Bundesland bzw. Staaten sowie die Justizvollzugsanstalt bzw. Jugendanstalt benennen) 
  8. Welche Erhebungsform des Datenmaterials möchten sie wählen (z.B. Aktenanalyse, schriftliche Befragung, Interview, Beobachtung u.a.)?
  9. Kurze Beschreibung der Interviewleitfäden, Fragebögen (z.B. für Aktenanalyse, Interview, Diagnostik), Beobachtungssystemen usw.: (Instrument bitte den Unterlagen beifügen!
  10. Detaillierte Beschreibung der geplanten Stichprobe und Kontrollgruppe (z.B. in welcher Einrichtung, welche Inhaftiertengruppe, welche Bediensteten, genaue Anzahl)
  11. Welche Fragestellungen möchten Sie bearbeiten? Wie lauten Ihre Hypothesen? Welche Ergebnisse erwarten Sie? Bezug zur bisherigen Forschung? Bitte kurze Begründung angeben!
  12. Welche Art von Unterstützung benötigen Sie von uns für Ihr Projekt?
  13. geplanter Beginn der Datenerhebung / voraussichtlicher Abschluss des Projektes
  14. Anzahl und Dauer der geplanten Besuche in den Einrichtungen zur Datenerhebung
  15. Ist eine finanzielle oder anderweitige Aufwandsentschädigung für die Teilnehmenden geplant?
  16. Welcher Nutzen für den Justizvollzug lässt / lassen sich aus Ihrem Projekt ableiten?
  17. Sind Veröffentlichungen geplant? Wenn ja: Welcher Art?

Die Genehmigung Ihres Forschungsvorhabens erfolgt dann in zwei Schritten:

1.) Zuerst prüft der Kriminologische Dienst nach wissenschaftlichen Kriterien und legt dem Aufsicht führenden Referat im Thüringer Justizministerium einen Entscheidungsvorschlag vor. Wenn Ihr Forschungsvorhaben durch uns genehmigt wird, prüft

2.) die Anstalt, ob Ihr Vorhaben realisierbar ist.

Insofern geht mit einer Genehmigung seitens des Kriminologischen Dienstes nicht automatisch die Genehmigung der Justiz- oder Jugendanstalt einher.

Wenn sowohl der Kriminologische Dienst als auch die Justizvollzugs- oder Jugendanstalt Ihr Forschungsvorhaben genehmigt hat, müssen Sie sich in jedem Fall vor Beginn der Erhebungen in einer Justizvollzugsanstalt oder im Kriminologischen Dienst zur Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung einfinden.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Forschungsvorhabens einige Wochen dauern kann; insbesondere wenn Sie einen Vergleich zwischen verschiedenen Bundesländern anstreben und/oder eine kriminalpolitisch relevante Fragestellung bearbeiten wollen.

Anregungen, Kontakt

Obwohl ein reger Austausch zwischen den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort im Justizvollzug und dem Kriminologischen Dienst herrscht, sind wir an Ihren Anregungen für mögliche Forschungsprojekte interessiert. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie uns Ihre forschungsbezogenen Interessen und Alltagsvermutungen mitteilen möchten. Gerne nehmen wir auch Kritik, andere Fragen und Diskussionsbedarf auf.

Kontakt

Kriminologischer Dienst

im Bildungszentrum Gotha
Bahnhofstraße 12
99678 Gotha

Telefon

+49 361 57 33 16 - 533

Fax

+49 361 57 33 16 - 534

E-Mail

poststelle.jvs@bzgth.thueringen.de

Web

www.justizvollzug.thueringen.de

Verpflichtungserklärung für Forschende