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Gesundheitsfürsorge der Gefangenen, Jugendarrestanten und Untergebrachten

Krankenschwester und Diagnostikplatz im medizinischen Behandlungsbereich

rechtlicher Rahmen der medizinischen Versorgung

Die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen ist in §§ 73-78 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches (ThürJVollzGB) angelehnt an das Fünfte Sozialgesetzbuch geregelt.

Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes sind in der Dienstordnung für das Gesundheitswesen in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen (ThürDOG) beschrieben.

Die Kostenbeteiligung der Gefangenen nach § 73 ThürJvollZGB (z.B. Heil- und Hilfsmittel, Sehhilfen, Zahnersatz) ist in einer Verwaltungsvorschrift näher bestimmt.

Umfang der Gesundheitsfürsorge

Die Ansprüche von Gefangenen gegen die gesetzliche Krankenversicherung ruhen während der Inhaftierung. Gefangene und Untergebrachte erhalten während der Haftzeit die medizinische Behandlung durch den Justizvollzug. Das heißt, die Kosten trägt der Freitsaat Thüringen. Die medizinische Behandlung incl. Prävention ist im Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch (§§ 73 ThürJVollzGB) geregelt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

An den Kosten können die Gefangenen in angemessenem Umfang beteiligt werden, höchstens jedoch bis zum Umfang der Beteiligung vergleichbarer gesetzlich Versicherter. Für Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können den Gefangenen die gesamten Kosten auferlegt werden.

In jeder Justizvollzugsanstalt ist eine eigene Abteilung für die medizinische Behandlung eingerichtet. Es stehen damit besondere Räumlichkeiten zur Verfügung, die einem allgemeinen (zahn-)ärztlichen Standard entsprechen und über die notwendige (zahn-)medizinisch-technische Ausstattung verfügen. In der JVA Tonna findet zentral für den Thüringer Justizvollzug die Opiat-Substitution statt.

Der Thüringer Justizvollzug verfügt über kein eigenes Justizvollzugskrankenhaus und keine stationäre Kranken- / Altenpflegeabteilung. Hierfür müssen entsprechende Vollzugseinrichtungen anderer Bundesländer angefragt werden, soweit die akutstationäre Versorgung nicht kurzzeitig in einem öffentlichen Krankenhhaus oder die Pflege durch einen externen Pflegedienst erfolgen kann.

Unmittelbar nach Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt bzw. die Jugendstrafanstalt erfolgt eine ärztliche Untersuchung.

Hinweis:

Um eine lückenlose medizinische Behandlung zu gewährleisten, sind die zu Freiheitsstrafen Verurteilten angehalten, zum Haftantritt etwaige ärztliche Nachweise über die Einnahme von Dauermedikamenten mitzubringen. Weiterhin sollten sie wichtige Unterlagen und Ausweise, die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben, Brillen, Prothesen oder Hilfsmittel, die sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen, bei sich führen.

Personal

Der Medizinische Dienst ist mit ausgebildetem, medizinischem Fachpersonal besetzt.

Die allgemeinmedizinische ärztliche Versorgung wird in der JVA Tonna von einer hauptamtlichen Anstaltsärztin wahrgenommen, in den anderen JVAen und der JSA stundenweise von Vertragsärzten auf Honorarbasis. Zu den Sprechstunden, die regelmäßig stattfinden, gehören - teilweise anstaltsbezogen - folgende Facharztrichtungen:

  • Allgemeinmedizin, Anstaltsmedizin
  • Zahnmedizin
  • Inneres
  • HNO
  • Orthopädie
  • Psychiatrie, Neurologie
  • Urologie
  • Diabetologie
  • Suchtmedizin.

Bei Bedarf werden weitere notwendige Facharzttermine veranlasst sowie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen eine notärztliche Versorgung der Gefangenen ermöglicht.

An therapeutischen Angeboten kommen hinzu

  • Optiker
  • Physiotherapie
  • Podologie.

Zum medizinischen Personal gehören thüringenweit 27 Bedienstete des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes mit überwiegend krankenpflegerischer Qualifikation.

Der Medizinische Dienst ist wochentags von 6.00 bis mindestens 15.00 Uhr besetzt sowie in mehreren Justizvollzugseinrichtungen auch am Wochenende.

Vom 01.09.2020 - 31.05.2021 wird in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen ein Modellprojekt Telemedizin pilotiert, sodass eine ständige Versorgung mit einem Facharzt gewährleistet ist.

Kleinere ambulante Eingriffe werden ebenfalls monatlich in den medizinischen Abteilungen durchgeführt.

Die Fachaufsicht über die Gesundheitsfürsorge wird vom Thüringer Justizministerium wahrgenommen. Es wird dabei von einem Facharzt für Orthopädie und Sozialmedizin beraten.