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Ehrenamt: Vollzugshelfer/in

Freiwillige gesucht

Kontakt

Leitung der jeweiligen Justizvollzugseinrichtung

oder

Leiter Referat 44

im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt

Telefon

+49 361 57 35 11 - 980

E-Mail

poststelle@tmmjv.thueringen.de

Betätigungsfelder

Als ehrenamtliche/r Vollzugshelfer/in helfen Sie mit, die wesentliche Gestaltungsmaxime des Strafvollzuges um­zu­setzen, das heißt,  möglichen schädlichen Folgen des Frei­heits­entzuges entgegenzuwirken und die Ge­fangenen zu unterstützen, sich auf ein Leben in Freiheit in sozialer Eigenverantwortung und ohne Straftaten vorzubereiten. 

So wirken Sie bei Frei­zeitmaßnahmen (z. B. mu­si­kalische und künstlerische Angebote), bei Behandlungsangeboten (z. B. soziale Kompetenztrainings, Gewaltprävention), an Familienseminaren und Gesprächs­runden zu allgemeinen Lebensthemen für Gefangene sowie in der Einzel­be­treuung mit.

Und als ehrenamtliche/r Vollzugshelfer/in kommen Sie möglichst auch in Vorbereitung der Haftentlassung sowie in der Zeit unmittelbar nach der Entlassung zum Einsatz.

Schließlich sind Sie für Gefangene, die wenig oder keinen Kon­takt zu ihrer Familie haben oder keinen Besuch bekommen, wichtige/r persönliche/r Ansprechpartner/in. Insbesondere im Langstrafenvollzug in der JVA Tonna haben bis zu zwei Drittel der Insassen keine sozialen Kontakte außerhalb des Justizvollzuges.

    Anforderungen, Voraussetzungen

    Als Vollzugshelfer/in kann sich jede Frau oder jeder Mann ab dem vollendeten 21. Lebensjahr direkt bei der Justizvollzugseinrichtung der Wahl bewerben, die bzw. der die per­­­­sönlichen Eignungen und Voraussetzungen mitbringt. Die Entscheidung darüber trifft stets die jeweilige Anstaltsleitung.

    Das ehrenamtliche Engagement im Vollzug stellt an die Person des Ehren­amt­li­chen besondere persönliche Anforderungen. Sie muss sich auch aus Gründen der besonderen Sicherheitsbelange durch besondere Zuverlässigkeit auszeichnen. Hilfreich sind Erfahrungen aus der Sozialarbeit.

    Der Justizvollzug ist kein leichtes Einsatzgebiet. Sie sollten möglichst

    • besonnen und ausgeglichen sein
    • Geduld mitbringen und ein/e gute Zuhörerin/ ein guter Zuhörer sein
    • ein/e aufgeschlossene/r Gesprächspartner/in sein und Freude im Umgang mit Menschen haben
    • eine gute Allgemeinbildung besitzen, denn Sie werden mit vielen Fragen (vergleichbar eines rechtlichen Betreuers) konfrontiert
    • fähig sein, sich von der sachlichen und emotionalen Lage eines anderen Menschen klar abzugrenzen, d. h. eine ausreichende Distanz wahren zu können.

    Zwingende Voraussetzungen sind, dass Sie auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen und keine Eintragungen im Bundeszentralregister haben.

      Wie können Sie sich ganz konkret einbringen?

      Einzelbetreuung

      Ihre Betreuung wird sich im Regelfall auf eine einzelne Person beziehen. Das kann regelmäßige Besuche bedeuten, Begleitung bei Ausgängen oder persönliche Hilfestellungen, z. B. bei der Suche nach einem Arbeitsplatz für die Zeit nach der Entlassung. Die Inhaftierten benötigen eine Gesprächspartnerin oder einen Gesprächspartner, die oder der ihnen zuhört, sie akzeptiert und auf ihre Probleme eingeht. Erfahrungsgemäß beginnt der Kontakt zunächst meist locker, mit der Zeit werden die Gespräche intensiver und Probleme werden angesprochen. Neben persönlichen Fragen der Gefangenen wird auch die Situation außerhalb der Anstalt zunehmend zur Sprache kommen.

      Gruppenarbeit

      Vielleicht haben Sie bereits Erfahrung in der Gruppenarbeit und würden gerne mit anderen ehrenamtlichen Vollzugshelfer/innen oder auch mit den Fachdiensten der Anstalt gemeinsam tätig werden (z. B. soziale Kompetenzrainings, Kommunikationstrainings, Antiaggressionstraining). Grundkenntnisse in einer Gesprächsführungsmethode sind dabei hilfreich.

      Freizeitgruppen

      Sie können sich in künstlerischen Kreativgruppen, Sportgruppen, Theater oder anderen Freizeitaktivitäten der Gefangenen einbringen. Vielleicht haben Sie Stärken auf einem Gebiet, von dem Sie glauben, dass es für die Betreuung der Inhaftierten von Bedeutung sein kann und sie bei der sinnvollen Freizeitgestaltung stärkt. Dann wäre das für Sie ein gutes Betätigungsfeld.

      Entlassenenhilfe

      Einzel- und Gruppenarbeit gibt es auch mit dem Schwerpunkt Entlassenenhilfe, d. h. Vorbereitung auf die Entlassung oder aber auch begleitende Betreuung in der ersten Zeit in der wiedergewonnenen Freiheit, wo bekanntlich sehr viele Schwierigkeiten auftauchen (Wohnung, finanzielle Sicherung, sozialer Empfangsraum, Arbeit, usw.).

        Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums: Ehrenamtliche Vollzugshelfer in den Justizvollzugsanstalten

        HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?

        Dann wenden Sie sich bitte an eine Justizvollzugseinrichtung in Ihrer Nähe oder an das Thüringer Justizministerium. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.