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Übergangsmanagement Justizvollzug: Netzwerk, Netzwerk, Netzwerk

von der Entlassungsvorbereitung bis zur nachgehenden Begleitung

Ziel: ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung

Nach unserem Verständnis handelt es sich beim Übergangsmanagement für Inhaftierte um eine systematisch geplante, fallbezogene und fallübergreifende Verknüpfung von Ergebnissen vollzugsinterner Behandlungs-, Erziehungs- und Fördermaßnahmen für die Teilnehmenden mit den Angeboten der externen Netzwerkpartner, welche für die Resozialisierung und Wiedereingliederung nach Haftentlassung förderlich sind.

Das Übergangsmanagement erfordert eine strukturierte Schaffung und Pflege von organisationsübergreifenden Förderketten zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Inhaftierten im beschriebenen Zeitraum.

Das Übergangsmanagement arbeitet weitgehend mit den Methoden des Case Managements und abhängig von den Fähigkeiten und Kompetenzen in einer Geh-/Komm-Struktur.

Die Beschaffung bzw. Sicherung des Wohnraumes genießt Priorität.

Eine multiprofessionelle teambasierte Betreuung trägt nachgewiesen erheblich zu einer nahtlosen und beständigen (Wieder-)Eingliederung bei. Zusammenarbeit ist daher unabdingbare Voraussetzung für ein professionelles Übergangsmanagement. Zu den potentiellen Partnern gehören insbesondere

  • Justizvollzugseinrichtungen, insbesondere Fachdienste und Anstaltsleitungen,
  • soziale Dienste in der Justiz,
  • Sozialverwaltungen,
  • Agenturen für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II) sowie Optionskommunen,
  • Arbeitgeber und Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,
  • Träger und Vereine der freien Straffälligenhilfe,
  • Fachberatungsstellen und Hilfeeinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Sucht, Schuldenregulierung),
  • Angehörige, Vermieter, Ehrenamtliche und andere gesellschaftlich relevante Gruppen
  • und sonstige in Einzelfällen notwendige Kooperationspartnerinnen und -partner.

Zielgruppen und Beratungsumfang von PÜMaS

Das Übergangsmanagement (PÜMaS) in Thüringen unterstützt Gefangene am Übergang vom strukturierten Vollzugsalltag in ein selbstbestimmtes, straffreies Leben in Freiheit. Es orientiert sich sowohl qualitativ als auch quantitativ am individuellen Hilfebedarf.

Das Übergangsmanagement unterstützt weibliche und männliche jugendliche und erwachsene Klienten bei der Vorbereitung Ihrer Entlassung und in der Zeit nach der Haft, die

  • zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden bzw. wurden und nicht der Führungsaufsicht unterstellt werden / sind,
  • vorzeitig entlassen werden, aber nicht einem Bewährungshelfer unterstellt sind,
  • eine längere Untersuchungshaft verbüßen / verbüßt haben,
  • ihren Wohnsitz in Thüringen nehmen werden bzw. genommen haben,

Das Übergangsmanagement soll spätestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung einsetzen (vorsorgende Betreuung) einsetzen und den Klienten bis zu 6 Monaten nach der Entlassung (nachgehende Betreuung) begleiten und ihnen besonders bei der

  • Suche nach einer Arbeitsstelle oder einem Aus- / Weiterbildungsplatz,
  • Suche nach geeignetem Wohnraum,
  • im gesamten Bewerbungsverfahren
  • beim Kontaktaufbau zu Ämtern, Behörden (Jobcenter, Arbeitsagentur) und Beratungsstellen (Sucht, Schuldenregulierung usw.)
  • in verschiedenen Antragsverfahren, z.B. zur Sicherung ihrer finanziellen Situation,
  • der (Wieder-)herstellung des Kontakts zur Familie für ein förderliches soziales Umfeld
  • der Vermittlung in Nachsorgemaßnahmen (z.B. Therapie, betreutes Wohnen)

behilflich sein.

Die notwendigen Kontakte werden bereits vor der Entlassung aufgebaut und der Klient bei deren Pflege unterstützt. Die örtliche Zuständigkeit kann dann ebenso geklärt werden wie der mögliche Anspruch auf Leistungen.

In der Zeit vor der Entlassung realisiert federführend der zuständige Soziale Dienst im Justizvollzug die Hilfe und nach der Entlassung Resozialisierungsmanager/innen, die in einer Betreuungsvereinbarung namentlich benannt werden.

Während der Haft werden zudem allen Gefangenen in der Entlassungsphase verschiedene Kompetenztrainings im Einzel- und Gruppensetting angeboten (z.B. Bewerbungstraining, Kommunikation).

Die Teilnahme ist freiwillig. Wir empfehlen jedoch, die Unterstützung zur Förderung der Eingliederung im eigenen Interesse anzunehmen und aktiv mitzuwirken.

PÜMaS 4 x vor Ort

Erfurt und Mittelthüringen

(Erfurt, Weimar, Landkreise Weimarer Land, Gotha, JVA Untermaßfeld)

PÜMaS-Beratungsbüro Erfurt

Leipziger Straße 56 b

99085 Erfurt

Telefon 

+49 15 90 / 44 06 549

Telefon 

+49 15 1 / 10 50 55 14

E-Mail

puemas-erfurt@bfw.de

Gera und Ostthüringen, Südostthüringen

(Jena, Gera, Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt, JVA Hohenleuben)

PÜMaS-Beratungsbüro Gera

Ebelingstraße 8

07545 Gera

Telefon 

+49 15 90 / 44 06 548

Telefon 

+49 160 / 20 45 447

E-Mail

puemas-gera@grone.de

Nordthüringen, Westthüringen

(Landkreise Nordhausen, Unstrut-Hainich, Eichsfeld, nördlicher Wartburgkreis, Eisenach, Kyffhäuserkreis, Sömmerda, JSA Arnstadt, JVA Tonna)

PÜMaS-Nord-/Westthüringen

Elisabethstraße 13

99734 Nordhausen

Telefon 

+49 178 / 415 14 31

Telefon 

+49 178 / 415 14 23

E-Mail

puemas-nordhausen@horizont-verein.de

Südwestthüringen, Südthüringen

(Suhl, Landkreise Sonneberg, Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, südlicher Wartburgkreis (Bad Salzungen und südlich), Ilmkreis, JVA Suhl-Goldlauter)

PÜMaS-Beratungsbüro Suhl

Puschkinstraße 1

98527 Suhl

Telefon 

+49 173 / 895 69 09

Telefon 

+49 151 / 171 08 511

E-Mail

puemas-suhl@grone.de

Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen

Bundesagentur für Arbeit, TMMJV, Thüringer Justizvollzugseinrichtungen, TMASGFF

Am 24. März 2016 haben das TMMJV, das TMASGFF, die Regionaldirektion Halle sowie die Thüringer Justizvollzugsanstalten und die Jugendstrafanstalt Arnstadt eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen geschlossen (Anlage). PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.

"Diese Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, dass die ‪#‎Resozialisierung‬ von Gefangenen noch besser und nachhaltiger gelingen kann als bisher. Das ist mir auch persönlich ein wichtiges Anliegen, denn unser Ziel muss es sein, dass Gefangene nach ihrer Entlassung aus der ‪#‎Haft‬ in der Lage sind, bestmöglich soziale ‪#‎Verantwortung‬ für sich und ihren neuen Lebensabschnitt übernehmen zu können, um nicht wieder straffällig zu werden. Und eine ‪#‎Perspektive‬ auf dem ‪#‎Arbeitsmarkt‬ ist dabei ein ganz wichtiger Aspekt." Dieter Lauinger Justizminister

Ausgangslage und Motivation für die Kooperation

  • Wiedereingliederung von entlassenen Inhaftierten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Darin waren sich 2014 die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Frühjahrskonferenz einig. Die Resozialisierungserfolge des Justizvollzuges (Behandlung stärken - Resozialisierung sichern) können nur nachhaltig sein, wenn die Justiz und die originär betroffenen Fachministerien auf Bundes- und Landesebene, wie v.a. Soziales, Arbeit, Bildung und Inneres, eng zusammenarbeiten. Die Justizminister beauftragten den Strafvollzugsausschuss daher, konkrete Handlungsvorschläge zu entwickeln, wo und wie eine solche bessere Zusammenarbeit für eine berufliche, soziale, finanzielle Wiedereingliederung ausgestaltet werden könnte bzw. sollte.
  • Durch eine möglichst nahtlose Verknüpfung vollzugsinterner Behandlungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Nachsorge- und Wiedereingliederungsangeboten sollen die Reintegrationschancen (ehemaliger) Gefangener erhöht und ihre Rückfallrisiken gesenkt werden.
  • Kriminologische Untersuchungen belegen zudem einen engen Zusammenhang von Ausbildung, Qualifizierung während der Haft und einer gelingenden Arbeitsmarktintegration nach der Entlassung mit sinkenden Rückfälligkeiten und somit Resozialisierungserfolgen.
  • Mit der Haft verbunden sind häufig Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust, Lockerung oder gar Abbruch familiärer Verbindungen und finanzielle Probleme durch Schulden (z.B. Unterhalt, Justizkosten). Das heißt, in der Haft ist es nicht nur Aufgabe des Vollzuges, gemeinsam mit dem Gefangenen an dessen Straffälligkeit zu arbeiten, sondern gegen Ende der Haft – bei kürzeren Haftstrafen bereits von Anfang an – in diesen Feldern (mühevolle) Aufbauarbeit zu leisten. Eine große Schwierigkeit besteht immer wieder darin, dass die Zuständigkeit des Vollzuges am letzten Hafttag endet und die Zuständigkeit bspw. der Sozialhilfeträger grundsätzlich erst am 1. Tag in Freiheit beginnt. Hinzu kommen sehr enge Fristen für etwaige Leistungsansprüche. Zur Vermeidung von Sperrzeiten (ALG II) oder dem Verlust von Ansprüchen (Krankenversicherung), müssen leistungssichernde Anträge unmittelbar nach der Haft bzw. sogar am 1. Tag der Entlassung gestellt werden. Viele Haftentlassene mit teilweise multiplen Problemlagen (Sucht, wenig soziale Kompetenz, lange Haftzeiten) sind jedoch kaum in der Lage, sich (allein) darum zu kümmern. Die Justizvollzugsverwaltungen der Länder sind darum seit mehreren Jahren bestrebt, koordinierte und vernetzte Übergänge mit den originär Zuständigen zu schaffen und die gesetzlichen Spielräume (v.a. Anwendungsbereiche im Sozialrecht, z.B. §§ 36 SGB II, 327 SGB II, 98 SGB XII, 34 SGB X) auszufüllen. Ein wichtiges Ziel ist es beispielsweise, Anträge soweit vorzubereiten, dass zur Entlassung „nur“ noch eine Leistungsbescheidung notwendig ist. Eine unmittelbare Klärung ist essentiell, zumal das Rückfallrisiko in die Straffälligkeit in den ersten Wochen nach der Entlassung am größten ist.

Kooperationsvereinbarung

  • Mit dieser Kooperationsvereinbarung stellen wir die Zusammenarbeit mit der BA auf breitere Füße.
  • Sie gilt für alle Straf- und Jugendstrafgefangenen und wird von den vollzuglichen Sozialarbeiter_innen betreut.
  • Wir erfinden mit der Vereinbarung nichts grundlegend Neues. Wir schaffen standardisierte Verfahrens- und Kooperationsregeln mit dem Ziel einer abgestimmten und wirkungssteigernden Zusammenarbeit und füllen sozialrechtliche Handlungsspielräume aus. Die Kooperationspartner bekräftigen ihre gemeinsame Verantwortung für eine Intensivierung der bisherigen Zusammenarbeit. Damit sollen den Thüringer Straf- und Jugendstrafgefangenen Perspektiven für die berufliche Eingliederung individuell aufgezeigt bzw. Unterstützungsangebote unterbreitet werden. Die Voraussetzungen für etwaige Versicherungs- und Sozialleistungsansprüche werden bereits in der Haft geklärt und der Einstieg in das berufs- und Arbeitsleben vorbereitet.
  • Das bedeutet vor allem: feste Ansprechpartner für den Vollzug in den Agenturen und Jobcentern für vollzugliche Fragen, Durchwahlnummern statt allgemeine Servicehotline, die Regelung von örtlichen Zuständigkeiten, Anlegen eines Bewerberprofils, Arbeitsuchend-Meldung fristgerecht aus der Haft heraus, Vorbereitung von ALG-I / II-Anträgen und (z.B. Zusicherung der unmittelbaren Leistungsbescheidung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter nach der Entlassung, verbindliche Termine am 1. Tag nach der Haftentlassung zur Antragsbearbeitung und möglichst Leistungsbescheidung
  • Wie tiefgehend dies gelingt, hängt auch vom Einzelfall ab. So wird derjenige Gefangene, der bereits gelockert oder gar in der Offenen Vollzugsabteilung untergebracht ist, sich in Ausgängen stärker um seine Arbeitsvermittlung (z.B. Bewerbungstraining, Profiling, kontinuierliche Stellensuchläufe, Folge-Qualifizierungen) sowie die Beratung zu und die Beantragung von Leistungen kümmern können als derjenige im geschlossenen Vollzug ohne Progression.
  • Hier kann es auch nicht von Nachteil sein, das unter den jüngsten Neueinstellungen im Sozialen Dienst des Justizvollzuges mehrere Bewerberinnen sind, die teilweise über langjährige Berufserfahrung bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. in einem Jobcenter verfügen und somit die Abläufe kennen.
  • Die Kooperation betrifft jährlich ca. 700 – 1.000 Inhaftierte in Thüringen

Anzahl der Entlassungen in den Jahren 2013 - 2020 (ohne Unterbrechungen und ohne Verlegungen)

Anstalt

2013

2014

2015

20162017201820192020

JSA Arnstadt

157

193

190

     

JVA Hohenleuben

329

394

385

     

JVA Suhl

527

522

507

     

JVA Tonna

368

343

337

     

JVA Untermaßfeld

399

353

336

     

Perspektive

  • Wir wollen die strukturierte Netwerkarbeit weiterausbauen und beispielsweise auch die Sozialhilfeträger für eine Kooperation gewinnen (z.B. Sicherung von Wohnraum, Wohnraumversorgung).

Kontakt

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Referat 43 - Frau Faitsch

Werner Seelenbinder-Straße 5

99096 Erfurt

Telefon

+49 361 / 57 35 11 - 023

E-Mail

poststelle@tmmjv.thueringen.de.de