Vollstreckungszuständigkeit und Haftplätze
Die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Tonna bestimmt sich nach der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan.
Danach ist die JVA Tonna zuständig für:
- Erstvollzug an männlichen Gefangenen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren Dauer
- Regelvollzug an männlichen Gefangenen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren Dauer
- lebenslange Freiheitsstrafe
- Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter ab 21 Jahren aus den Gerichtsbezirken der Landgerichte Mühlhausen und Erfurt mit Ausnahme des Amtsgerichts Arnstadt
- Sicherungsverwahrung und Freiheitsstrafe an männlichen Gefangenen, gegen die im Anschluss Sicherungsverwahrung angeordnet ist
Geeignete Gefangene aller Thüringer Justizvollzugsanstalten können, wenn sie den besonderen Anforderungen des Offenen Vollzuges genügen, in die Abteilung für den Offenen Vollzug der JVA Tonna verlegt werden.
In der JVA Tonna befindet sich zudem die Sozialtherapeutische Abteilung nach § 24 ThürJVollzGB für männliche erwachsene Straftäter und wird zentral für den Thüringer Justizvollzug hier die Opiat-Substitutionstherapie durchgeführt.
Die Justizvollzugsanstalt Tonna verfügt über insgesamt 589 Haftplätze.
- 529 Haftplätze im geschlossenen Vollzug und
- 60 Haftplätze in der angegliederten Abteilung für den Offenen Vollzug
