Geldeinzahlungen für Gefangene
Hausgeld, Eigengeld, Taschengeld
Gefangene verfügen im Justizvollzug nicht über Bargeld. Für Geld, welches Gefangene bei ihrem Haftantritt eingebracht haben oder ihnen später von außen eingezahlt wird, richtet ihnen die JVA ein Gefangenenkonto ein. Über dieses können die Inhaftierten in der Anstalt am Bestelleinkauf teilnehmen, ein Fernsehgerät leihen, Geld auf ein Telefonkonto einzahlen, Geld für einen Personlausweis einschließlich nder erforderlichen Unterlagen ansparen, Zuzahlungen zu Zahnerstaz, Heil- und Hilfsmitteln leisten und Weiteres.
Hierbei wird von Seiten der Anstalt zwischen Hausgeld und Eigengeld unterschieden.
Von außen eingebrachtes oder überwiesenes Geld wird auf dem Eigengeldkonto des Gefangenen verbucht. Erhalten Strafgefangene aufgrund einer zugewiesenen Arbeit im Vollzug Arbeitsentgeld, wird Ihnen dieses zu vier Siebteln auf ihr Hausgeldkonto und zu drei Siebteln auf ihr Eigengeldkonto überwiesen.
Vom Hausgeldkonto können die Gefangenen im Rahmen des Anstaltseinkaufes Nahrungs-, Genuss- und zusätzliche Körperpflegemittel einkaufen. Andere Gegenstände können sie im angemessenen Rahmen vom Eigengeldkonto einkaufen. Zusätzlich werden, falls zutreffend, Pfändungen (z.B. Justizkasse, Unterhalt, Handyschulden usw) vom Eigengeldkonto des Gefangenen bedient.
Auf Antrag des Gefangenen kann auch zweckgebundenes Eigengeld (z.B. für Zahnersatz) durch Dritte eingezahlt werden. Dieses zweckgebundene Eigengeld ist nicht pfändbar.
Mittellose Gefangene können auf Antrag als Sozialleitung ein Taschengeld erhalten. Der Betrag errechnet sich anhand gesetzlicher Bestimmungen und beträgt derzeit etwa 40 Euro monatlich. Taschengeld wird immer auf dem Hausgeldkonto eines Gefangenen verbucht und ist nicht pfändbar.
Bankverbindung für Geldeinzahlungen
JVA Untermaßfeld
Kreditinstitut: Deutsche Bank 24
BLZ: 820 700 24
Kto.nr.: 401 59 39
IBAN: DE54 820 700 240 4015939 00
BIC: DEUT DE DBERF
Verwendungszweck: Name und Vorname des Gefangen
Einzahlungen auf das Telefonkonto
finden Sie hier: