Telefonieren mit Gefangenen, Telefonkonto
Telefonregeln
Grundsätzlich können Inhaftierte Telefonate auf eigene Kosten führen. Jeder Gefangene kann dazu 10 Telefonnummern von gewünschten Gesprächspartnern angeben.
Nach gründlicher Überprüfung werden Telefonnummern für den Gefangenen freigeschaltet und der Gefangene kann diese Rufnummern dann anrufen. Die Überprüfung kann einige Tage dauern, seien Sie geduldig. Die Gespräche werden über einen externen Anbieter abgerechnet.
Gefangene können nicht von außen angerufen werden.
Neuzugänge dürfen nach den gesetzlichen Regelungen auf Kosten der Anstalt ein Gespräch führen, um über ihren Aufenthalt in der Anstalt zu informieren.
Bei Untersuchungsgefangenen sind richterliche Beschlüsse zur Genehmigung und Überwachung von Telefonaten zu beachten.
Einzahlungen auf das Telefonkonto
Die Gefangenen können einen Antrag auf Einrichtung eines Kundenkontos bei der Firma Gerdes stellen. Nach der Genehmigung erhält der Gefangene eine persönliche 7-stellige Kundennummer sowie eine 4-stellige PIN. Die Gefangenen können danach von ihrem Gefangenengeldkonto Geld auf ihr Kundenkonto bei der Firma Gerdes GmbH überweisen.
Aber auch Außenstehende und Angehörige können im begrenztem Umfang Guthaben an Inhaftierte zum Telefonieren überweisen. Hinsichtlich des maximal möglichen Überweisungsbetrages sollten Siesich mit dem Inhaftierten abstimmen.
Hierzu haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Überweisung
Empfänger: Gerdes Communications GmbH
Bank: Commerzbank
IBAN: DE20 2004 0000 0617 2142 01
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Name des Gefangenen, 8-stellige Nummer des PrisonPhone-Nutzerkontos (siehe KontoKarte)
oder
Auf www.gerdescom.de stehen weitere Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung, wie z.B. PayPal oder Sofortüberweisung.
Hinweis:
Überweisungen haben eine Bearbeitungszeit von bis zu 5 Bankarbeitstagen. Bareinzahlungen können in der Regel innerhalb von zwei Banktagen dem Gefangenentelefonkonto gutgeschrieben werden. Bei Einzahlungen durch Dritte ist darauf zu achten, dass der Überweisungsträger vollständig und deutlich lesbar ausgefüllt wird. Gerdes haftet nicht für Beträge, die dem Kundenkonto infolge fehlerhafter Angaben nicht oder nur verzögert gutgeschrieben werden können.