Schulische Bildung
Externer Hauptschulabschluss:
Im Rahmen einer beruflichen Vorbereitungsmaßnahme können die Gefangenen durch eine externe Prüfung den Hauptschulabschluss erreichen.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme:
Gefangene, die noch keinen Berufsabschluss erreicht haben sowie der Schulpflicht nicht mehr unterliegen, können eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme absolvieren. Ziel ist eine Berufsfindung und -orientierung, um eine notwendige Ausbildungsreife herzustellen. Diese Maßnahme wird durch die Agentur für Arbeit finanziert.
Berufsvorbereitungsjahr:
Durch die Teilhabe an einem Berufsvorbereitungsjahr wird die Schulpflicht für die jugendlichen Gefangenen erfüllt und ihnen die Chance auf einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss ermöglicht.
Der Bildungsträger erteilt lernschwachen Gefangenen mit zusätzlichen Hilfebedarf individuellen Förderunterricht.
Für Gefangene mit Migrationshintergrund, die über keine bzw. nur wenige Deutschkenntnisse verfügen, bietet die Volkshochschule Arnstadt-Ilmenau Fremdsprachkurse an, die mit dem Europäischen Sprachenzertifikat A1 und A2 bewertet werden.