Gesundheitsfürsorge
Während der Haftzeit sind die Gefangenen über die Gefangenenheilfürsorge in der Anstalt krankenversichert. Sie haben einen Anspruch auf notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Leistungen.
In der Jugendstrafanstalt ist eine eigene Abteilung für die medizinische Behandlung eingerichtet sowie eine gesonderte Krankenstation. Es stehen damit besondere Räumlichkeiten zur Verfügung, die einem allgemeinen ärztlichen Standard entsprechen und über die notwendige medizinisch-technische Ausstattung verfügen.
Der medizinische Dienst ist mit ausgebildetem, medizinischem Fachpersonal besetzt. Zwei Allgemeinmediziner, ein Zahnarzt sowie ein Psychiater stehen als Vertragsärzte in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung. Bei Bedarf werden weitere notwendige Facharzttermine veranlasst sowie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen eine notärztliche Versorgung der Gefangenen ermöglicht.
Um eine lückenlose medizinische Behandlung zu gewährleisten, sollten Gefangene ärztliche Nachweise über die Einnahme von Dauermedikamenten zum Haftantritt mitbringen. Weiterhin sollten sie wichtige Unterlagen und Ausweise, die ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben, Brillen, Prothesen oder Hilfsmittel, die sie wegen ihres körperlichen Zustandes benötigen, bei sich führen.