Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen

 

Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen sollen die Gefangenen darin unterstützen, künftig ein straffreies Leben zu führen. Dieses Ziel soll mit erzieherischen Mitteln erreicht werden. Die Gefangenen sollen durch gezielte Hilfs- und Behandlungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden und lernen, ihr Leben eigenverantwortlich zu regeln, sich in die Gemeinschaft einzufügen und Verantwortung für ihre Straftaten zu übernehmen. 

Folgende Maßnahmen kommen dafür in Betracht:

  • Straftataufarbeitung und Deliktarbeit in Einzel- und Gruppenform
  • Deliktarbeit nach dem Fortis-Programm (Forensisches Therapieprogramm für junge Straftäter)
  • Deliktgruppenarbeit nach dem Reasoning & Rehabilitation Programm                                                                                                                                         
  • Sozialtherapie (BPS, SOTP u.a.) und Antiaggressivitätstraining in der Sozialtherapeutischen Abteilung (SothA)
  • Psychotherapeutische Maßnahmen
  • Krisenintervention, psychologische Beratungsgespräche
  • Soziales Kompetenztraining, tiergestütztes Sozialtraining
  • Soziale Hilfe zur Selbsthilfe (Unterstützung beim Kontakt mit Behörden u.ä.),)
  • Suchtberatung in Einzel- und Gruppenform, Therapievorbereitung
  • Schuldnerberatung
  • Entlassungsvorbereitung

Durch das Zusammenwirken dieser Behandlungsangebote mit einer Vielzahl anderer strukturierter Maßnahmen (z.B. Arbeit, schulische Bildung, Wohngruppenunterbringung, koordinierte Freizeitmaßnahmen usw.) kann mit Erfolg erzieherisch auf den Gefangenen eingewirkt werden und eine Verhaltensänderung bewirkt werden.