Arbeit
Berufliche Maßnahmen / Arbeit
Durch die Vielzahl der Arbeits-und Ausbildungsplätze kann die Jugendstrafanstalt Arnstadt in der Regel für jeden Gefangenen ein Arbeits- bzw. Ausbildungsangebot gewährleisten. Damit ist zugleich sichergestellt, dass die Schulpflicht für die jugendlichen Gefangenen erfüllt wird.
Insgesamt stehen derzeit 54 Arbeitsplätze in den Wirtschaftsbereichen zur Versorgung der Anstalt und weitere sonstige Ausbildungsplätze zur Verfügung. Diese Ausbildung besteht jeweils aus einzelnen Bausteinen. Je nach Dauer des Freiheitsentzuges und den Voraussetzungen bei dem einzelnen Gefangenen können vollwertige Berufsabschlüsse oder IHK zertifizierte Qualifizierungsbausteine in folgenden Bereichen erreicht werden:
- Metall:
Berufsausbildung zum „Maschinen- und Anlagenführer“ IHK-Zertifikatslehrgang „Bearbeiter im Metallbau-Spezifikation Spanen“
Verschiedene Schweißerpässe
- Lehrküche:
Berufsausbildung zur „Servicekraft Gastgewerbe“
IHK-Zertifikatslehrgang „Servicekraft im Küchenbereich“
- Lager/Logistik:
Berufsausbildung zum „Fachlagerist“ bzw. „Fachkraft Lagerlogistik“
IHK-Zertifikatslehrgang „Servicekraft für Kommissionierung und Versand“
- Bau:
Berufsausbildung zum „Hochbaufacharbeiter“ bzw. Maurer
IHK-Zertifikatslehrgang „Praktiker für Hochbau“
- Farbe und Raumgestaltung:
Berufsausbildung zum „Bauten- und Objektbeschichter“ bzw. „Maler und Lackierer“
IHK-Zertifikatslehrgang „Beschichter von Beschichtungsträgern“
- Garten-und Landschaftsbau:
IHK-Zertifikatslehrgang „Servicekraft Markt und Verkauf“
- Holz:
IHK-Zertifikatslehrgang „Servicekraft Holzbearbeitung“
- Berufliche Aktivierung
Die Berufsausbildung wird durch den Freistaat Thüringen finanziert. Mit der Durchführung ist aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung derzeit die Grone-Bildungszentren Thüringen GmbH beauftragt. Die Facharbeiterprüfungen werden von der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer abgenommen. In allen Ausbildungsmaßnahmen werden die Gefangenen durch Sozialpädagogen des Bildungsträgers betreut. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Unterstützung der Gefangenen bei der (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben gelegt.
Lernbehinderte und benachteiligte Gefangene, die zur Teilnahme an einer Ausbildungsmaßnahme oder für eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit noch nicht befähigt sind, werden in einem Aktivierungslehrgang gefördert. Dabei sollen sie handwerkliche Grundfertigkeiten erlangen. Ziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung oder der Einsatz zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit. Berufsbildende Maßnahmen zur Berufsorientierung/ -findung, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und auch die berufliche Aktivierung sind wichtige Bestandteile der beruflichen Bildung.