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Zuständigkeit und Belegung

Zuständigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Arnstadt ist gemäß der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan für den Vollzug der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft an jungen und heranwachsenden männlichen Gefangenen zuständig.

Seit Mai 2016 werden hier auch erwachsene Strafgefangene untergebracht, die gegenwärtig:

  • sich im Erstvollzug befinden      und
  • zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren verurteilt wurden     und
  • die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 35 Jahre sind.

 

Belegungsfähigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Arnstadt verfügt über:

  • 252 Einzelhaftplätze im geschlossenen Vollzug und
  •    20 Einzelhaftplätze im offenen Vollzug.

Im geschlossenen Vollzug können die Gefangenen in 4 Hafthäusern untergebracht werden. Pro Hafthaus stehen 6 Wohngruppen zur Verfügung. Die Wohngruppengröße ist in den Hafthäusern teilweise unterschiedlich angelegt und mit Belegungen zwischen 9 und 12 Gefangenen möglich. Die Gefangenen werden grundsätzlich einzeln in einem Haftraum untergebracht.