Zuständigkeit und Belegung
Zuständigkeit
Die Jugendstrafanstalt Arnstadt ist gemäß der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan für den Vollzug der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft an jungen und heranwachsenden männlichen Gefangenen zuständig.
Seit Mai 2016 werden hier auch erwachsene Strafgefangene untergebracht:
- die sich im Erstvollzug befinden und
- die zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren verurteilt wurden und
- die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 27 Jahre sind.
Belegungsfähigkeit
Die Jugendstrafanstalt Arnstadt verfügt über:
- 256 Einzelhaftplätze im geschlossenen Vollzug und
- 20 Einzelhaftplätze im offenen Vollzug.
Im geschlossenen Vollzug können die Gefangenen in 4 Hafthäusern untergebracht werden. Pro Hafthaus stehen 6 Wohngruppen zur Verfügung. Die Wohngruppengröße ist in den Hafthäusern teilweise unterschiedlich angelegt und mit Belegungen zwischen 9 und 12 Gefangenen möglich. Die Gefangenen werden grundsätzlich einzeln in einem Haftraum untergebracht.