Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Rund um den Besuch

Besuchsbereich der Jugendstrafanstalt mit Glastischen, Stühlen, Bildern an der Wand und einer großen Pflanze.
  • Allgemeine Hinweise

    Die Gefangenen dürfen regelmäßig in der JSA Arnstadt Besuch empfangen.

    Bitte finden Sie sich dafür rechtzeitig vor Besuchsbeginn ein und halten Sie den Besuchserlaubnisschein und ein gültiges Personaldokument bereit. Es ist notwendig, dass Sie 20 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin die Anstalt an der Hauptpforte betreten, damit Anmeldeformalitäten, Durchsuchung und Zuführung zum Besuchsbereich erfolgen können und Sie rechtzeitig mit dem Besuch beginnen können.

    Bitte beachten Sie, dass Besucherinnen und Besucher unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln mit einem Einlassverbot rechnen müssen.

    Jugendstrafgefangene und junge Untersuchungsgefangene dürfen 2mal im Monat für 2 Stunden besucht werden.

    Erwachsene Strafgefangene können 1mal im Monat für 2 Stunden Besuch empfangen.

    Kontakte der Gefangenen zu ihren leiblichen Kindern und ihren Adoptivkindern unter 14 Jahren werden besonders gefördert. Deren Besuche werden im Umfang von bis zu zwei Stunden bei Straf- und Untersuchungsgefangenen nicht auf die Regelbesuchszeiten angerechnet. Bei jungen Gefangenen erfolgt keine Anrechnung.

    Besuche von Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB werden besonders unterstützt.

    Die Besuchszeiten sind nicht übertragbar und können auch nicht aus den Folgemonaten vorgezogen werden. Am Monatsende nicht in Anspruch genommene Termine verfallen.

    Besuchstermine muss grundsätzlich der Gefangene beantragen.

    Für Untersuchungsgefangene können abweichende Festlegungen durch Beschlüsse von Gerichten oder Staatsanwaltschaften gelten.

    Informieren Sie sich über weitere Besuchsbestimmungen in der beigefügten Besucherordnung.  

  • Besuchszeiten

    Besuche können für folgende Zeiten vereinbart werden: 

    Besuche für Jugendstrafgefangene und junge erwachsene Strafgefangene

    Samstag                         Sonntag                                           
    09:00 – 11:00 Uhr        09:00 – 11:00 Uhr
    12:15 – 14:15 Uhr        12:15 – 14:15 Uhr
    15:00 – 17:00 Uhr        15:00 – 17:00 Uhr    
     

    Besuche für Untersuchungsgefangene

    Montag, Mittwoch, Donnerstag 
    09:30 – 11:30 Uhr    
    13:15 – 15:15 Uhr    
     
    Besuche für nicht arbeitende Gefangene
    1. und 3. Dienstag 
    09:30 – 11:30 Uhr        
    13:15 – 15:15 Uhr

    Besuche mit Kindern

    2. Dienstag – Strafhaft
    4. Dienstag – Untersuchungshaft
    09:30 – 11:30 Uhr        
    13:15 – 15:15 Uhr
     
    Behördenbesuche  

    Montag, Mittwoch, Donnerstag

    07:30 – 11:30 Uhr                                  
    13:15 – 15:30 Uhr

    Dienstag

    13:15 – 17:00 Uhr 

    Freitag

    07:30 – 11:30 Uhr

    Terminvereinbarungen für Rechtsanwälte und Behörden sind grundsätzlich zu den Geschäftszeiten möglich.

     

  • Kontakt zum Besuchsdienst

    Bei Fragen erhalten Sie Auskunft durch den Besuchsdienst der Jugendstrafanstalt      

    Telefon: 036 28 / 58 13 51 24 oder 036 28 / 58 13 51 23

  • Besucherordnung

    1. Die Gesamtdauer beträgt im Vollzug der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft an jungen Untersuchungsgefangenen mindestens vier Stunden, im Vollzug der Freiheitsstrafe mindestens 2 Stunden im Monat.
    2. Die Besuche für Untersuchungsgefangene finden Montag, Mittwoch und Donnerstag statt.  Besuche von leiblichen Kindern und Adoptivkindern unter 14 Jahren finden am 2. und 4. Dienstag im Monat statt. Diese Besuche werden im Umfang von bis zu zwei Stunden nicht auf die Regelbesuchszeit angerechnet.
    3. Einen Gefangenen kann nur besuchen, wer im Besitz einer gültigen Besuchserlaubnis ist und sich ordnungsgemäß mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
    4. Ein Gefangener darf gleichzeitig von max. 3 Personen (vorzugsweise Familienangehörige) besucht werden. Kindern bis zu 14 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung eines erwachsenen Angehörigen gestattet. Jugendliche im Alter von 15 Jahren bis 18 Jahren ist der alleinige Besuch nur mit einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten gestattet.
    5. Taschen und andere nicht benötigte Gegenstände, wie Mobiltelefone, Schlüssel, Geldbörsen usw. schließen Sie bitte in das unmittelbar vor der JSA befindliche Schließfach ein.
    6. Aus Gründen der Sicherheit kann der Besuch davon abhängig gemacht werden, dass sich der Besucher mit technischen Hilfsmitteln (Metalldetektor, Handsonde, Rauschmittelsuchhund u.s.w.) absuchen und durchsuchen lässt. Des Weiteren kann der Besuch versagt werden, wenn der Besucher unter Alkohol und / oder Rauschmitteln steht.
    7. Der Besuchsbeamte ist gegenüber den Besuchern und den Gefangenen weisungsbefugt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung, Besucherordnung oder bei Nichtbefolgen von Weisungen des Besuchsbeamten wird der Besuch unverzüglich durch diesen abgebrochen.
    8. Geld und andere Gegenstände dürfen beim Besuch nicht übergeben werden. Einzahlungen für Gefangene sind nur durch Banküberweisung möglich. Zur Besuchsdurchführung dürfen 20 EURO (Münzen) zur Benutzung des Automaten mitgeführt werden.
    9. Es können zwei Schachteln Zigaretten zur Übergabe an die Gefangenen (18 Jahre) am Automaten erworben werden.
    10. Im gesamten Besuchsbereich ist das Rauchen verboten.