Geldeinzahlungen und Telefonieren
Gefangenengeldkonto
Für jeden Gefangenen wird in der Haftanstalt ein Gefangenengeldkonto eingerichtet. Unter Verwendung folgender Bankverbindung kann bargeldlos Guthaben an Gefangene überwiesen werden:
Empfänger: JSA Arnstadt
- IBAN: DE61 8405 1010 1840 0023 83
- BIC: HELADEF 1 ILK
- Verwendungszweck: Name, Vorname des Inhaftierten
Es besteht in Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, Bareinzahlungen für Inhaftierte an der Hauptpforte der Anstalt und unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments vorzunehmen und zwar ausschließlich in der Zeit von:
- Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
- Freitag: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass nach neuer aktueller Gesetzeslage, für jede Person, die zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe inhaftiert wird oder bei der während des Vollzuges von Untersuchungshaft mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe begonnen wird, nach § 69 Abs.1 ThürJVollzGB ein Überbrückungsgeld angelegt und anzusparendes Überbrückungsgeld mit dem Sockelbetrag nach § 71 a Abs. 3 Sätze 1und 2 ThürJVollzGB automatisch festgesetz wird.
Aktuell für das Kalenderjahr 2024 beträgt die Höhe des anzusparenden Überbrückungsgeldes 2.252 €.
Erst nach Ansparung dieses Betrages können die betreffenden Gefangenen über überwiesenes Geld frei verfügen!
Alle Einzahlungen Außenstehender auf das Gefangenengeldkonto werden bis zur Ansparung des Überbrückungsgeldbetrages , bis auf wenige gesetzlich begründete Ausnahmen, ausschließlich dem Überbrückungsgeldkonto zugewiesen!
Telefonieren
Grundsätzlich können Inhaftierte Telefonate auf eigene Kosten führen. Jeder Gefangene kann dazu 10 Telefonnummern von gewünschten Gesprächspartnern angeben. Nach gründlicher Überprüfung werden die Telefonnummern für den Gefangenen freigeschaltet. Dies kann einige Tage dauern, seien Sie bitte geduldig. Der Gefangene kann diese Rufnummern dann anrufen. Er kann nicht angerufen werden.
Die Gespräche werden über einen externen Anbieter abgerechnet.
Neuzugänge dürfen auf Kosten der Anstalt ein Gespräch führen, wenn noch eine wichtige Bezugsperson über den Aufenthalt in der Anstalt zu informieren ist.
Bei Untersuchungsgefangenen sind richterliche Beschlüsse zur Genehmigung und Überwachung von Telefonaten zu beachten.
Die Gefangenen können von ihrem Gefangenengeldkonto Geld auf ihr Telio-Nutzerkonto bei der Firma Telio Management GmbH überweisen. Aber auch Außenstehende und Angehörige können Guthaben an Inhaftierte zum Telefonieren überweisen. Bitte nutzen Sie dafür die unten aufgeführte Bankverbindung.
Telio-Nutzerkonto
Die Gefangenen haben die Möglichkeit über ein Haftraummediensystem Telefonate mit der Außenwelt zu führen. Zu diesem Zweck wird durch die Firma Telio Management GmbH für die Inhaftierten ein Nutzerkonto eingerichtet.
Grundsätzlich können Außenstehende und Angehörige bargeldlos Guthaben an Inhaftierte für dieses Telefonkonto überweisen:
- Online-Einzahlung: Nutzung des entsprechenden Online-Einzahlungstools auf dem externen Link der Firma Telio Management GmbH: CYOU
oder
- Standard-Banküberweisung:
Zahlungsempfänger: Telio Management GmbH
Kreditinstitut: Commerzbank Hamburg
IBAN: DE95 2004 0000 0614 2947 03
BIC: COBADEHHXXX
Verwendungszweck: 8-stellige Nummer des Telio-Nutzerkontos
Bei Problemen / Störungen mit dem Online-Einzahlungstool wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline,
der Telio Management GmbH, unter der Rufnummer : 04022881515