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Informationen zum Haftantritt

Allgemeine Hinweise für Selbststeller

Nehmen Sie die Ladung zum Strafantritt ernst und lesen Sie sie gründlich durch. Wenn Sie sich selbst zum Strafantritt stellen, kann sich das positiv auf Entscheidungen zu Lockerungen des Vollzuges oder einer vorzeitigen Entlassung auswirken.

Die Aufnahme findet an allen Tagen und zu jeder Zeit statt, vorzugsweise von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 11:00 Uhr.

Erscheinen Sie bitte nüchtern, ohne jegliche Einwirkung von Betäubungsmitteln und legen Sie an der Pforte die Ladung zum Strafantritt und ein gültiges Personaldokument (Pass oder  Personalausweis) zur Überprüfung vor.

Nutzen Sie die Chance und beachten Sie die folgenden Hinweise!  Durch den freiwilligen Strafantritt können Sie Ihre und die Situation Ihrer Angehörigen erheblich erleichtern.

Sie sollten wichtige Unterlagen und Ausweise, die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben, Brillen, Prothesen oder Hilfsmittel, die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen sowie Nachweise über Schulabschlüsse und berufliche Ausbildungen mitbringen.

Klären Sie bitte vor dem Strafantritt wichtige persönliche und behördliche Angelegenheiten zu versorgende Angehörige, Wohnung, Post, Haustiere, Versicherungen usw.).

In die Jugendstrafanstalt dürfen nur Sachen eingebracht werden, die Sie während der Inhaftierung und für die Entlassung benötigen. Sachen, die nicht eingebracht werden dürfen, werden Ihnen abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt oder vernichtet, wenn ihre Aufbewahrung nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie in der JSA verpflegt werden, Anstaltsbekleidung und Mittel zur Körperhygiene erhalten. Sie haben zudem die Möglichkeit über den Anstaltseinkauf Nahrungs- und Genussmittel zu erwerben und über Katalogbestellungen notwendige Bekleidung und weitere zugelassene Alltagsgegenstände zu erwerben.

Bei Bedarf wird Ihnen ein Zugangspaket (Tabak, Kaffee, Briefmarken usw.) entgeltlich zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie Bargeld bei sich haben, wird dieser Betrag auf Ihr Gefangenengeldkonto eingezahlt. Sie können dann während der Haft eingeschränkt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, darüber verfügen.