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Während der Corona-Pandemie gelten auch im Thüringer Jugendarrest besondere Regeln

Stand: 01.03.2021

Die Thüringer Jugendarrestanstalt hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und dem zuständigen Gesundheitsamt des Landratsamtes Ilm-Kreis ein Hygienekonzept sowie einen Hygieneplan erarbeitet. Grundlagen sind laufende Erlasse und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Diese werden konsequent umgesetzt.

So wurde der Tagesablauf auf die geltenden Hygieneregeln angepasst, um so das Infektionsrisiko für die Jugendlichen und unsere Mitarbeiter*innen zu minimieren und einer Erkrankung an COVID-19 vorzubeugen.

Konkret bedeutet das:

  • bei allen neu aufzunehmenden Arrestantinnen und Arrestanten wird bereits beim Betreten der Anstalt kontaktlos die Temperatur gemessen und
  • ein Fragenkatalog zum persönlichen Befinden und möglichen Infektionsketten abgearbeitet und
  • ein Corona-Test gemacht
  • Folgend müssen alle Neuankömmlinge eine zweitägige Quarantäne in ihrem Arrestraum durchlaufen.
  • Nach dem Ende der Quarantäne ohne Befunde oder Anzeichen einer Infektion erfolgt der Wechsel in den regulären Tagesablauf unter Pandemiebestimmungen.
  • Täglich erfolgt eine kontaktlose Temperaturmessung und Überprüfung auf Symptome während der gesamten Arrestvollstreckung. 

Beim Betreten der Anstalt ist Jeder verpflichtet, sich die Hände zu desinfizieren und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. 

Die Maskenpflicht besteht außerdem innerhalb des gesamten Gebäudes und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Die Ausgabe bzw. der tägliche Austausch von Community- oderEinweg-Maskenerfolgt über die Arrestanstalt.

Sollte während der Arrestvollstreckung die Wahrnehmung von Außenterminen erforderlich sein, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes Pflicht. Die jeweils aktuellen Regelungen der Thüringer Landesregierung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Gebäuden und Behörden gelten analog.

Die Umsetzung Pandemieregelen können zu Einschränkungen bei Angehörigenbesuchen führen. Wir bitten um Ihr Verständnis.