Während der Corona-Pandemie gelten auch im Thüringer Jugendarrest besondere Regeln

Stand: 01.03.2021
Die Thüringer Jugendarrestanstalt hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und dem zuständigen Gesundheitsamt des Landratsamtes Ilm-Kreis ein Hygienekonzept sowie einen Hygieneplan erarbeitet. Grundlagen sind laufende Erlasse und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Diese werden konsequent umgesetzt.
So wurde der Tagesablauf auf die geltenden Hygieneregeln angepasst, um so das Infektionsrisiko für die Jugendlichen und unsere Mitarbeiter*innen zu minimieren und einer Erkrankung an COVID-19 vorzubeugen.
Konkret bedeutet das:
- bei allen neu aufzunehmenden Arrestantinnen und Arrestanten wird bereits beim Betreten der Anstalt kontaktlos die Temperatur gemessen und
- ein Fragenkatalog zum persönlichen Befinden und möglichen Infektionsketten abgearbeitet und
- ein Corona-Test gemacht
- Folgend müssen alle Neuankömmlinge eine zweitägige Quarantäne in ihrem Arrestraum durchlaufen.
- Nach dem Ende der Quarantäne ohne Befunde oder Anzeichen einer Infektion erfolgt der Wechsel in den regulären Tagesablauf unter Pandemiebestimmungen.
- Täglich erfolgt eine kontaktlose Temperaturmessung und Überprüfung auf Symptome während der gesamten Arrestvollstreckung.
Beim Betreten der Anstalt ist Jeder verpflichtet, sich die Hände zu desinfizieren und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Die Maskenpflicht besteht außerdem innerhalb des gesamten Gebäudes und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Die Ausgabe bzw. der tägliche Austausch von Community- oderEinweg-Maskenerfolgt über die Arrestanstalt.
Sollte während der Arrestvollstreckung die Wahrnehmung von Außenterminen erforderlich sein, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Unterschreitung des Mindestabstandes Pflicht. Die jeweils aktuellen Regelungen der Thüringer Landesregierung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Gebäuden und Behörden gelten analog.
Die Umsetzung Pandemieregelen können zu Einschränkungen bei Angehörigenbesuchen führen. Wir bitten um Ihr Verständnis.