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Telefonieren mit Gefangenen

Telefonregeln

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf das Führen von Telefonaten.

Gefangene können mittels eines Haftraumtelefonsystems täglich 30 Minuten telefonieren. Betreiber des Haftraumtelefonsystems ist ein externer Anbieter, die Anstalt agiert lediglich als Vermittler.

Es können 10 Kontaktpersonen zugelassen werden. Die jeweiligen Telefonnummern müssen vorab beantragt werden.

Vordrucke

Vor der Zulassung von Telefonaten ist es erforderlich, dass Sie der Kontaktaufnahme sowie einer Überprüfung zustimmen.

Verwenden Sie dafür die hier bereitgestellten Formulare.

Erklärung Telefonkontakt

Erklärung Sorgeberechtigte

 

Einzahlungen

Die Gefangenen können von ihrem Gefangenengeldkonto Geld auf ihr Nutzerkonto bei der Firma Telio Communications GmbH überweisen.

Aber auch Außenstehende und Angehörige können Guthaben an Inhaftierte zum Telefonieren überweisen.

Bitte beachten Sie, dass im Verwendungszweck nur die 7-stellige Telio-Benutzerkontonummer des Gefangenen anzugeben ist. Der Gefangene erfährt diese Nummer bei Beantragung und erstmaliger Eröffnung eines Telio-Nutzerkontos.

Die Bankverbindung für Einzahlungen auf das Telio-Nutzerkonto lautet:

Telio Communications GmbH

Hamburger Sparkasse

IBAN: DE58 2005 0550 1280 3281 78

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Name des Gefangenen, 7-stellige Benutzerkontennummer

Hinweis:

Derzeit liegt bei Telio eine Netzwerkstörung vor.

Einzahlungen und Telefonate sind aber weiterhin möglich.

Bitte informieren Sie sich auf der Telio-Webseite.