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deliktunspezifische Behandlungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote

Suchthilfe, Schuldnerberatung, Übergangsmanagement, familienorientierter Vollzug, restorative justice usw.

Behandlungsangebote der Fachdienste

Sozialberatende, psychologische und medizinische Maßnahmen durch die Fachdienste und externe Berater*innen werden auf den Einzelfall zugeschnitten und für geeignete Gefangene angeboten.

Regelmäßige Angebote:

  • psychologische Einzelgespräche
  • Drogen- und Suchtberatung
    • Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke und deren Angehörige
  • Schuldnerberatung
    • Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V.
  • Aids-Prävention
    • Aids-Hilfe Thüringen e.V.
  • Familienseminar
    • Straf- und Bewährungshilfe Südthüringen e.V.
  • Psycho-soziale Gesprächsgruppe unter Anleitung des Psychologischen Dienstes und des Sozialen Dienstes
  • Informationsgespräche der Arbeitsagentur Suhl

Suchtbehandlung

In der Verwaltungsvorschrift „Behandlung suchtgefährdeter und suchtmittelabhängiger Inhaftierter“ wird klar definiert, dass jede Justizvollzugseinrichtung im Thüringer Justizvollzug unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und auf der Grundlage der bislang im Bereich Sucht erworbenen praktischen Erfahrungen aus der täglichen Arbeit mit betroffenen Inhaftierten, ein Behandlungskonzept erstellt, in welchem sich die vier Säulen der Suchthilfe, namentlich Prävention, Palliation, Rehabilitation und Repression in den vorgehaltene Maßnahmen sowie die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team sowie die Motivationsarbeit widerspiegeln.

Auch in der JVA Goldlauter beginnt die Suchtbehandlung zu Beginn der Haft mit einer Konsumeinschätzung, angelehnt an die Klassifikation des ICD-10 und auf der Grundlage des Erhebungsmanuals „Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug“.

Auf der Grundlage des Ergebnisses und einer möglicherweise bereits vorhandenen Veränderungsmotivation des Gefangenen kann er an einem der im Suchtbehandlungskonzept der Anstalt aufgeführten Interventionsangebote teilnehmen.

Die Suchtbehandlung wird als deliktunspezifische Behandlung aktuell von 2 Suchtberaterinnen der Immanuel Diakonie Südthüringen GmbH in Suhl mit 55 Fachleistungsstunden pro Monat im Wege eines Dienstleistungsvertrages erbracht.

Schulden- und Verbraucherinsolvenzberatung

Es gibt kaum einen Gefangenen ohne Schulden (z.B. Justizkasse, Unterhalt, Miete, Handy). Ein großer Teil ist sogar überschuldet. Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners dessen bestehende Verbindlichkeiten/ Schulden abdecken.

In jeder Thüringer Justizvollzugseinrichtung wird daher eine Schuldnerberatung angeboten.

Gefangene mit Schuldenproblemen können in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter an der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung des Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. (BSH) teilnehmen. Hier kann das Bedienen vorliegender Pfändungen organisiert, Ratenzahlungsvereinbarungen können geschlossen bzw. Unterhaltszahlungen an Kinder veranlasst oder überhaupt erstmal ein Überblick über die finanzielle Situation verschafft werden. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erfolgt durch den Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. (BSH) durch eine weitergebildete Sozialarbeiterin.

Die Schuldnerberatung des Vereins Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen ist als sozialpädagogisches Angebot angelegt, welches die Schuldner nicht nur bei der Bewältigung ihrer Verbindlichkeiten unterstützt, sondern durch die Förderung sozialer Kompetenzen auch den Umgang mit Geld schult.

Übergangsmanagement

PÜMaS

Professionelles Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene in Thüringen

Dieses Projekt trägt dazu bei, passgenaue Versorgungsleistungen für Gefangene und Haftentlassene zu entwickeln. Dabei wird der individuelle Hilfebedarf des Einzelnen beachtet und dieser nach der Haftentlassung weiter unterstützt. Vor allem werden hier Gefangenen und Haftentlassene betreut, die nicht durch die Sozialen Dienste der Justiz oder Projekt B.I.S.S. weiter begleitet werden.

Schwerpunkte der Beratung für die Teilnehmer liegen bei

  • der Suche nach geeignetem Wohnraum und
  • Arbeit bzw. Qualifizierung,
  • der finanziellen Sicherung,
  • der Gestaltung des sozialen Empfangsraumes
  • und der Überleitung in Behandlungsangebote außerhalb des Vollzuges (z.B. Sucht, Schulden).

PÜMaS wird im Auftrag des Justizministeriums seit dem Jahr 2018 von freien Trägern umgesetzt. Diese beschäftigen insgesamt 8 erfahrene Sozialarbeiter*innen als Übergangsmanager*innen in 4 Beratungsbüros (Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl). Damit wird thüringenweit eine aufsuchende und niedrigschwellige Begleitung gewährleistet. Die Übergangsmanger*innen verfügen über ein umfangreiches Netzwerk und stimmen sich eng mit den Sozialen Diensten in den Justizvollzugseinrichtungen ab.

Gefangene mit Hilfebedarf sollten spätestens 6 Monate vor ihrer voraussichtlichen Entlassung einen Beratungstermin über ihren zuständigen Sozialen Dienst beantragen. PÜMaS bietet wöchentlich in jeder JVA/ JSA eine Sprechstunde an.

PÜMaS legt großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Inhaftierten, denn sie sind oftmals ein wichtiger Anker für eine gelingende Re-Integration nach der Haft.