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Arbeit

Arbeit ist eine wichtige Behandlungsmaßnahme, die für die Resozialisierung von Strafgefangenen von enormer Bedeutung ist. Kriminologisch ist erwiesen, dass ein fester Arbeitsplatz mit hoher Wirksamkeit vor einem Rückfall in die Straffälligkeit schützt. Aus diesem Grund und um schädlichen Folgen der Inhaftierung entgegenzuwirken unterliegen Gefangene im thüringischen Strafvollzug einer Arbeitspflicht. Damit sind sie verpflichtet, eine ihnen zugewiesene und ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung auszuüben. Dafür erhalten die arbeitenden Gefangenen ein Arbeitsentgelt, welches sich nach den Bestimmungen des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch errechnet. Auch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme kann als Beschäftigung zugewiesen werden.

In der Justizvollzugsanstalt Goldlauter arbeiten Gefangene in Wirtschaftsbetrieben (Küche, Wäscherei, Kammer u.a.), als Haus-, Hof- und Treppenreiniger, in Unternehmerbetrieben sowie in Bildungsmaßnahmen des Bildungsträgers "Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes GmbH (bfw)".