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Vollstreckungszuständigkeit und Haftplätze in der JVA Suhl-Goldlauter

Haftplätze

Die JVA Suhl-Goldlauter verfügt über insgesamt 282 Haftplätze. Davon befinden sich 262 Haftplätze im geschlossenen und 20 Haftplätze im offenen Vollzug.

Vollstreckungszuständigkeit

geschlossener Vollzug

In der Justizvollzugsanstalt Goldlauter werden vor allem sehr kurze Freiheitstrafen männlicher erwachsener Gefangener vollzogen. Zudem sind hier männliche erwachsene Untersuchungsgefangene aus den Landgerichtsbezirken Meiningen und Erfurt untergebracht.

Die Justizvollzugsanstalt Goldlauter ist als Zentrale Thüringer Transportanstalt zudem zuständig für den Thüringenumlauf, mit dem Gefangene zwischen den thüringischen Justizvollzugsanstalten transportiert werden. Ebenfalls dient sie als Thüringer Knotenpunkt für den bundesweiten Gefangenentransport.

Der geschlossene Vollzug im Hafthaus mit mehreren Vollzugsabteilungen dient:

  • dem Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter ab 21 Jahren aus den Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen,
  • der Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Personen bis zu einem Jahr und sechs Monaten im Erstvollzug aus den Landgerichtsbezirken Erfurt, Meiningen und Mühlhausen,
  • der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Personen aus dem Amtsgerichtsbezirk Gotha,
  • dem Vollzug der Auslieferungshaft an männlichen Personen,
  • dem Vollzug der Zivilhaft an männlichen Personen im Alter ab 21 Jahren aus den Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen

Zum geschlossenen Vollzug gehört auch eine gesicherte Einrichtung vor den Anstaltsmauern. In dieser Vollzugsabteilung sind  untergebracht:

  • Gefangene mit einer Ersatzfreiheitstrafe. Sind noch offene Verfahren anhängig oder Bewährungswiderrufe zu erwarten, hängt die Unterbringung in diesem Bereich von einer Einzelfallprüfung ab.
  • Gefangene mit einer Freiheitsstrafe bis 9 Monaten, im Einzelfall bis 12 Monaten. Sind noch offene Verfahren anhängig oder Bewährungswiderrufe zu erwarten, hängt die Unterbringung in diesem Bereich von einer Einzelfallprüfung ab.
  • Gefangene mit Vollzugslockerungen aus der Justizvollzugsanstalt Goldlauter oder anderen Anstalten. Diese kommen für eine Unterbringung in diesem Bereich infrage, wenn ein erster Ausgang erfolgreich absolviert wurde. Für diese Gefangene dient die Unterbringung als Vorstufe einer Verlegung in den offenen Vollzug.

Offener Vollzug

Die Justizvollzugsanstalt verfügt auch über eine offene Vollzugsabteilung.

Vor einer Unterbringung im offenen Vollzug steht in der Regel eine Bewährung im geschlossenen Vollzug sowie die erfolgreiche Absolvierung erster Lockerungen aus dem geschlossenen Vollzug heraus. Dabei erfolgt eine gründliche Prüfung der beim Gefangenen vorliegenden Flucht- und Missbrauchsgefahr sowie der sonstigen Eignung des Gefangenen.

Sollte beispielsweise zu befürchten sein, dass der Gefangene die Unterbringung im offenen Vollzug dazu nutzen könnte, sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe zu entziehen oder um neue Straftaten zu begehen, verbleibt der Gefangene im geschlossenen Vollzug. Bei einer Unterbringung im offenen Vollzug können geeignete Gefangene besonders gut auf die anstehende Entlassung und späteres straffreies Leben vorbereitet werden.

So können Arbeitsverhältnisse zu Arbeitsgebern außerhalb des Vollzuges, die über die Inhaftierung hinweg Bestand haben, weitergeführt, angebahnt oder/ und begonnen werden. Ebenso können stabilisierende soziale Kontakte, die nach Entlassung vor einem Rückfall in die Straffälligkeit schützen, besser aufgebaut bzw. aufrechterhalten werden.