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Telefonieren mit Gefangenen in der JVA Suhl-Goldlauter

Telefonregeln

Grundsätzlich können Inhaftierte Telefonate auf eigene Kosten führen. Jeder Gefangene kann dazu 10 Telefonnummern von gewünschten Gesprächspartnern angeben.

Nach gründlicher Überprüfung werden Telefonnummern für den Gefangenen freigeschaltet und der Gefangene kann diese Rufnummern dann anrufen. Die Überprüfung kann einige Tage dauern, seien Sie geduldig. Die Gespräche werden über einen externen Anbieter abgerechnet.

Gefangene  können nicht von außen angerufen werden.

Neuzugänge dürfen nach den gesetzlichen Regelungen auf Kosten der Anstalt ein Gespräch führen, um über ihren Aufenthalt in der Anstalt zu informieren.

Bei Untersuchungsgefangenen sind richterliche Beschlüsse zur Genehmigung und Überwachung von Telefonaten zu beachten.

Geldeinzahlungen auf das Telefonkonto

Die Gefangenen können von ihrem Gefangenengeldkonto Geld auf ihr Nutzerkonto bei der Firma Telio Communications GmbH überweisen.

Aber auch Außenstehende und Angehörige können Guthaben an Inhaftierte zum Telefonieren überweisen.

Bitte beachten Sie dazu, dass im Verwendungszweck nur die 7-stellige Benutzerkontonummer des Gefangenen anzugeben ist. Der Gefangene erfährt diese Nummer bei Beantragung und erstmaliger Eröffnung eines Telio-Nutzerkontos.

Die Bankverbindung für Einzahlungen auf das Telio-Nutzerkonto lautet:

Telio Communications GmbH

Hamburger Sparkasse

IBAN: DE58 2005 0550 1280 3281 78

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Name des Gefangenen, 7-stellige Benutzerkontennummer