Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Postverkehr in der JVA Suhl-Goldlauter

Gefangene dürfen auf eigene Kosten Schreiben versenden und empfangen.

Bitte beachten Sie, dass bei Untersuchungsgefangenen durch das zuständige Gericht verfahrenssichernde Anordnungen erlassen sein können. In einem solchen Fall ist in der Regel die Überwachung des Schriftwechels angewiesen.

Der Schriftwechsel von Strafgefangenen darf im begründeten Einzelfall überwacht werden.

Briefeinlagen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Briefmarken in geringer Menge und eine angemessene Anzahl Bilder nahestehender Personen dürfen beigelegt werden. Ein- und ausgehende Schreiben werden auf verbotene Gegenstände kontrolliert.

Achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung der Postsendungen sowie die vollständige Angabe von Adresse und Absender.

Postsendungen an Inhaftierte sind unter Angabe des vollständigen Namens an folgende Adresse zu senden:

Justizvollzugsanstalt Goldlauter

Name des Gefangenen

Zellaer Straße 154

98528 Suhl