Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Geldeinzahlungen für Gefangene in der JVA Suhl-Goldlauter

Hausgeldkonto, Eigengeldkonto

Gefangene verfügen im Justizvollzug nicht über Bargeld. Für bei Aufnahme eingebrachtes oder von außen eingezahltes Geld wird den Gefangenen jedoch ein Gefangenenkonto eingerichtet. Über dieses können die Inhaftierten in der Anstalt am Bestelleinkauf teilnehmen, ein Fernsehgerät leihen, Geld auf ein Telefonkonto einzahlen, Geld für einen Personlausweis einschließlich der erforderlichen Unterlagen ansparen, Zuzahlungen zu Zahnerstaz, Heil- und Hilfsmitteln leisten und Weiteres.

Hierbei wird von Seiten der Anstalt zwischen Hausgeld und Eigengeld unterschieden.

Von außen eingebrachtes oder überwiesenes Geld wird auf dem Eigengeldkonto des Gefangenen verbucht. Erhalten Strafgefangene aufgrund einer zugewiesenen Arbeit im Vollzug Arbeitsentgelt, wird ihnen dieses zu vier Siebteln auf ihr Hausgeldkonto und zu drei Siebteln auf ihr Eigengeldkonto überwiesen.

Vom Hausgeldkonto können die Gefangenen im Rahmen des Anstaltseinkaufes Nahrungs-, Genuss- und zusätzliche Körperpflegemittel einkaufen. Andere Gegenstände können sie im angemessenen Rahmen vom Eigengeldkonto einkaufen. Zusätzlich werden, falls zutreffend, Pfändungen (z.B. Justizkasse, Unterhalt, Handyschulden usw) vom Eigengeldkonto des Gefangenen bedient.

Mittellose Gefangene können auf Antrag als Sozialleistung ein Taschengeld erhalten. Der Betrag errechnet sich anhand gesetzlicher Bestimmungen und beträgt derzeit etwa 40 Euro monatlich. Taschengeld wird immer auf dem Hausgeldkonto eines Gefangenen verbucht und ist nicht pfändbar.

Bankverbindung für Geldeinzahlungen

Unter folgender Bankverbindung können Sie für Gefangene Geld einzahlen. Bitte denken Sie daran, im Verwendungszweck den vollständigen Namen des Gefangenen zu vermerken, für den Sie Geld einzahlen wollen.

Justizvollzugsanstalt Goldlauter

Deutsche Bank 24

IBAN: DE63 8207 0024 0463 9498 00

BIC:    DEUT DE DBERF