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Besucherregeln in der Corona-Pandemie in der JVA Suhl-Goldlauter

Besucherregeln

Die Justizvollzugsanstalt Goldlauter setzt in enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und dem zuständigen Gesundheitsamt alle Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit der Corona-Pandemie konsequent um.

Dabei werden die täglichen Abläufe in der Anstalt und die getroffenen Hygieneregeln den aktuellen Notwendigkeiten, gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes entsprechend angepasst, um das Infektionsrisiko zu minimieren und einer Erkrankung an COVID-19 vorzubeugen.

Gegenwärtig durchlaufen Gefangenenneuzugänge unter medizinischer Aufsicht eine Quarantäne auf einer extra dafür vorgesehenen Station mit eigenen Tagesabläufen. Nach der Einhaltung der Inkubationszeit von 72 Stunden erfolgt ein PCR-Test. Sollte das Ergebnis negativ ausfallen, wird die Quarantäne zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben und der Gefangene in den normalen Stationsalltag integriert.

Die Inhaftierten sind während der Quarantänezeit, bei der Wahrnehmung von Außenterminen und bei Unterschreitung des Mindestabstandes zu Bediensteten oder externen Personen ebenfalls angehalten, einen Maskenschutz zu benutzen.

Die Umsetzung der notwendigen Pandemiemaßnahmen kann zu Einschränkungen und Veränderungen bei der Besuchsdurchführung und anderen Außenkontakten führen. Wir hoffen dabei auf Ihr Verständnis. Neben dem Sicherheitsgedanken steht die Gesundheit aller in der Anstalt beschäftigten und inhaftierten Personen an erster Stelle.

 

Für Besucher und anstaltsfremde Personen

Beim Betreten der Anstalt ist Jeder verpflichtet, sich die Hände zu desinfizieren und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.  Die Maskenpflicht besteht außerdem innerhalb von Gebäuden und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Bitte bringen Sie einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit. Sollten Sie bei sich Symptome einer Erkältungskrankheit verspüren, bitten wir Sie, mit Rücksicht auf die aktuelle Lage bis zur Gesundung von einem Besuch abzusehen.

Besuchsdurchführung während der Covid-19-Pandemie

In Abweichung von der Besucherordnung vom 01. November 2016 wird Folgendes für die Durchführung der Besuche in der JVA Goldlauter festgelegt:

  • Besuche von Gefangenen sind derzeit weiterhin möglich
  • Die Besuchsdauer beträgt für Strafgefangene und für Untersuchungsgefangene 1 Stunde im Monat.
  • Zum Besuch werden maximal 2 erwachsene Besucher eines Haushaltes pro Gefangenem zugelassen. Besuche von Personen unter 16 Jahren sind derzeit leider nicht möglich.
  • Die Besucher und die Gefangenen haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Besucher müssen diesen selbst für sich mitbringen.
  • Während der gesamten Besuchsdurchführung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Ein körperlicher Kontakt von Besucher und Gefangenen kann derzeit nicht gestattet werden. Bei Verstoß gegen diese Auflage muss der Besuch abgebrochen und dem Gefangenen eine vorsorgliche Quarantäne zur Verhinderung des Einbringens einer Covid-19-Infektion auferlegt werden.
  • Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zum Besuchsabbruch.