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Gesundheitsversorgung in der JVA Hohenleuben

Gesetzlicher Rahmen

Die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen ist in §§ 73-78 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches (ThürJVollzGB), die Aufgaben des Medizinischen Dienstes in der Dienstordnung für das Gesundheitswesen in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen (ThürDOG) und die Kostenbeteiligung der Gefangenen an Heil- und Hilfsmitteln, Sehhilfen sowie Zahnersatz in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.

Umfang der Gesundheitsfürsorge

Die Ansprüche von Gefangenen gegen die gesetzliche Krankenversicherung ruhen während der Inhaftierung. Gefangene erhalten während der Haftzeit die medizinische Behandlung durch den Justizvollzug. Das heißt, die Kosten trägt der Freitsaat Thüringen. Die medizinische Behandlung incl. Prävention ist in den in Thüringen geltenden vollzuglichen Gesetzen (§§ 73 ThürJVollzGB) geregelt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

An den Kosten können die Gefangenen in angemessenem Umfang beteiligt werden, höchstens jedoch bis zum Umfang der Beteiligung vergleichbarer gesetzlich Versicherter. Für Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können den Gefangenen die gesamten Kosten auferlegt werden.

In der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben ist eine eigene Abteilung für die medizinische Behandlung eingerichtet. Es stehen damit besondere Räumlichkeiten zur Verfügung, die einem allgemeinen (zahn-)ärztlichen Standard entsprechen und über die notwendige (zahn-)medizinisch-technische Ausstattung verfügen.

Hinweis:

Um eine lückenlose medizinische Behandlung zu gewährleisten, bringen Sie bitte ärztliche Nachweise über die Einnahme von Dauermedikamenten zum Haftantritt mit. Weiterhin sollten Sie wichtige Unterlagen und Ausweise, die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben, Brillen, Prothesen oder Hilfsmittel, die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen, bei sich führen.

Personal

Der Medizinische Dienst ist mit ausgebildetem, medizinischem Fachpersonal besetzt. Ein Anstaltsarzt, zwei Zahnärzte, eine Psychiaterin, ein Orthopäde führen als Vertragsärzte regelmäßige Sprechstunden durch. Bei Bedarf werden weitere notwendige Facharzttermine veranlasst sowie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen eine notärztliche Versorgung der Gefangenen ermöglicht. Auch eine Physiotherapeutin und eine Optikerin kommen zur medizinischen Behandlung in die Anstalt.

Zum medizinischen nichtärztlichen Personal der JVA Tonna gehören 5 Bedienstete des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes mit überwiegend krankenpflegerischer Qualifikation.

Besetzt ist der Medizinische Dienst wochentags von 6.00 bis 15.00 Uhr.

Seit dem 01.09.2020 nimmt die JVA Hohenleuben an einem Projekt der Telemedizin teil, sodass eine ständige Versorgung mit einem Facharzt gewährleistet ist.

Kleinere ambulante Eingriffe werden ebenfalls monatlich in der medizinischen Abteilung durchgeführt.