deliktunspezifische Behandlungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote
Schuldnerberatung, Suchtberatung, Übergangsmanagement, soziales Kompetenztraining usw.
Konsum von legalen und / oder illegalen Suchtmitteln und die Überschreitung rechtlicher Grenzen bis hin zur Straffälligkeit stehen empirisch in einem engen Zusammenhang. Statistisch gesehen werden über 70 % aller Straftaten unter Einfluss von Alkohol und Drogen begangen oder sind auf diesen Hang zurück zu führen (Beschaffungskriminalität, Fahren unter Alkoholeinfluss, usw.).
Die Verwaltungsvorschrift „Behandlung suchtgefährdeter und suchtmittelabhängiger Inhaftierter“ des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) vom 17.11.2014 bildet hier den Rahmen für Angebote und Maßnahmen im Thüringer Justizvollzug für diese Gruppe von Menschen mit besonderem sozialtherapeutischen Behandlungsbedarf.
Ziel der Behandlung von Gefangenen mit einer Suchterkrankung ist es, sie in ihrer Veränderungsmotivation zu unterstützen, ihr Suchtverhalten und –denken zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und geeignete Interventionsformen anzubieten bzw. vorzubereiten. Der Auftrag der Suchtberatung ist somit eingebunden in das Gesamtziel des Justizvollzuges, den Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen (§ 2 ThürJVollzGB). Es ist das gemeinsame Ziel, Suchtmittelfreiheit zu erreichen.
Suchtberatung in der JVA Hohenleuben
- unser externer Vertragspartner: Diakonieverein Carolinenfeld e. V. in Greiz
- Durchführung der Suchtberatung durch 2 Kolleg*innen der Psychosozialen Beratungsstelle für Suchtkranke, Suchtgefährdete und deren Angehörige in Greiz
- ca. 900 Fachleistungsstunden pro Jahr = ca. 75 Fachleistungsstunden pro Monat
- Angebot steht für Strafgefangene und Untersuchungsgefangene zur Verfügung
- verantwortlich in der JVA für Organisation, Klärung Verfahrensabläufe, Vorbereitung Therapiebeantragung u. a.: Koordinatorin Sucht, Fr. Werner
Strafgefangene:
Die Aufnahme in den Beratungsprozess erfolgt in der Regel über Einzelgespräche. Je nach Bedarf und Veränderungswunsch des Gefangenen kann die Beratung dann durch die Teilnahme an Gruppenangeboten (Psychoedukative Gruppe und / oder Therapievorbereitende Gruppe) fortgeführt bzw. ergänzt werden. Die Beantragung einer stationären Entwöhnungsbehandlung / Langzeittherapie ist grundsätzlich möglich und orientiert sich an den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Landesjustizverwaltungen und der Deutschen Rentenversicherung.
Inhalte der Psychoedukativen Gruppe (PEG):
Modul 1: Merkmale einer Abhängigkeit
Modul 2: Verlauf einer Suchterkrankung
Modul 3: Ursachen einer Suchtentwicklung
Modul 4: Stoffkunde und Folgen von Suchtmittelkonsum
Modul 5: Vor- und Nachteile des Konsums und motivierende Alternativen
Modul 6: Vorstellung des Suchthilfesystems und Rückfallprävention
Inhalte der Therapievorbereitenden Gruppe (TVG):
- Allgemeine Grundlagen von Kommunikation
- Selbstreflektion
- Ausdruck von Gefühlen
- Gruppenfähigkeit und Einhalten von Regeln
- Suchtentstehung
- Vorstellen von Behandlungseinrichtungen
Untersuchungsgefangene:
Die Aufnahme in den Beratungsprozess erfolgt in der Regel über die Teilnahme an einer Gruppenveranstaltung.
Inhalte der Info-Gruppe Sucht U-Haft:
- kurzer Einblick in die Arbeit der Suchtberatung des Diakonieverein Carolinenfeld e. V.
- Überblick über das Angebot in der JVA (Einzelgespräche, PEG, ggf. TVG)
- Info-Vermittlung zu Entstehung von Sucht und Diagnostik Abhängigkeit
- Info-Vermittlung zu vollzugsinternen Verfahrensabläufen und den Regularien der Deutschen Rentenversicherung i. R. d. Therapiebeantragung
Bei Interesse an einer Fortführung der Suchtberatung kann diese im Rahmen von Einzelgesprächen und/oder per Teilnahme an den Gruppenangeboten erfolgen.
Professionelles Angebot
In der JVA Hohenleuben wird für die Insassen eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung angeboten. Gerade im Hinblick auf die Resozialisierung nach der Haftzeit ist es wichtig, dass es ein einfach anzunehmendes Angebot vor Ort gibt. So kommt in regelmäßigen Abständen eine professionelle externe Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in die Anstalt.
Ziele
- Wenn möglich, wird eine Gesamtentschuldung von allen Verbindlichkeiten, meist durch ein Insolvenzverfahren oder durch einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich angestrebt. Eine erfolgreiche Entschuldung lässt einen wirtschaftlichen Neustart zu.
Die Regulierungen von alten Miet- und Energieschulden sind wichtig, um nach der Haftzeit wieder die Chance auf einen Miet- und Energievertrag zu erhalten.
Durch Regulierungen werden in absehbarer Zeit SCHUFA-Einträge gelöscht. Das erhöht die Chancen bei neuen Vermietern.
Eine Entschuldung während der Haft nimmt den Druck, damit nach der Haftentlassung nicht unmittelbar wieder Mahnungen von Gläubigern in der Post zu finden sind. Ein geregelter Start nach der Inhaftierung unterstützt die Konzentration auf die anstehenden Aufgaben wie Arbeit, Wohnungssuche und ggf. die Beantragung von Sozialleistungen.
Vermeidung neuer Unterhaltsschulden während der Haftzeit, damit diese nicht weiter rasant steigen.
Besonderheiten in der JVA
Die größte Herausforderung für Insassen besteht darin, die Gläubiger zu ermitteln. Häufig kommen Gefangene ohne Unterlagen in die Beratung. Dann wird großes Augenmerk auf die Recherche möglicher Gläubiger gelegt. Das Gedächtnis des Gefangenen dient als wichtige Stütze. Darüber hinaus werden Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien z.B. SCHUFA oder Creditreform usw., Vollstreckungsstellen und Mahngerichten eingeholt. Angehörige können hier unterstützen, wenn sie Unterlagen heraussuchen und zur Verfügung stellen.
Die Gerichtskosten sind ein häufiges Thema. Diese kommen fast immer vor und auch nicht in unerheblicher Höhe. Von Interesse ist, ob diese Gerichtskosten in einem Insolvenzverfahren mit erlassen werden. Dass diese Möglichkeit besteht, ist oftmals eine wichtige Frage in der Beratung.
Andere Verbindlichkeiten wie Geldstrafen, Bußgelder oder Wertersatz sind nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Zum Umgang mit Wertersatz, Schmerzensgeld und Schadensersatz aus Straftaten besteht ein besonderer Beratungsbedarf.
Da sich die unterschiedlichsten Menschen in Haft befinden, ist es am Rande auch erforderlich, bei ehemaligen Selbständigen auf das Regelinsolvenzverfahren hinzuweisen.
Entschuldung mithilfe der Marianne von Weizsäcker Stiftung
Hin und wieder kann, aufgrund von Suchtproblematiken auf die Möglichkeiten einer Entschuldung mit der Marianne von Weizsäcker Stiftung aufmerksam gemacht werden. Es kann dann mit Hilfe eines Darlehens ein Vergleich geschlossen werden, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Das Professionelle Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene (PÜMaS) im Freistaat Thüringen unterstützt den nahtlosen und umfassenden Übergang der Gefangenen von dem geregelten Alltag im Justizvollzug in ein eher selbstbestimmtes Leben in Freiheit.
Die Zielgruppe des Übergangsmanagements sind Inhaftierte, die im Anschluss an die Haft einen besonderen Hilfebedarf aufweisen und nicht der Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht unterstellt sind.
Innerhalb Thüringens gibt es vier PÜMaS- Standorte, welche den einzelnen Justizvollzugsanstalten (siehe PÜMaS – Standorte und territoriale Zuordnung) zugeordnet sind.
Das Projekt ist darauf ausgerichtet, die Zusammenarbeit mit den Gefangenen bis zu 6 Monaten vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin zu beginnen. Sie endet in der Regel 6 Monate nach der Haftentlassung.
Die Betreuung in PÜMaS umfasst angelehnt an die Methoden des Case Management die ganzheitliche Beratung der Klienten in Fragen der Wohnungssuche, Arbeit bzw. Ausbildung, finanziellen Sicherung, Strukturierung von Freizeit, Entwicklung eines für die nachhaltige Resozialisierung förderlichen Umfeldes sowie der Ermutigung und Selbstbefähigung.
In der Zeit vor der Entlassung organisieren federführend die für den Gefangenen zuständigen Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes in der JVA die Hilfen, nach der Haftentlassung werden die Gefangenen an die für die Entlassungsregion zuständigen Übergangsmanager*in übergeben.
Noch während der Haftzeit werden zudem allen Gefangenen, die sich in der Entlassungsphase befinden, verschiedene Kompetenztrainings im Einzel- und Gruppensetting als Unterstützung zur Förderung der Eingliederung durch die PÜMaS – Mitarbeiter*innen angeboten (z.B. Bewerbungstraining, Entlassungsvorbereitung). Die Teilnahme hierzu ist freiwillig. Jedoch empfehlen wir den Gefangenen, das Angebot im eigenen Interesse anzunehmen und aktiv mitzuwirken.
PÜMaS
Gera und Ostthüringen, Südostthüringen
JVA Hohenleuben
(Jena, Gera, Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt)
PÜMaS-Beratungsbüro Gera
Ebelingstraße 8
07545 Gera
E-Mail: puemas-gera@grone.de
Telefon Frau Pflänzel
+49 15 90 / 44 06 548
Telefon Frau Grünert
+49 160 / 20 45 447