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Arbeit in der JVA Hohenleuben

Arbeits-, Versorgungsbetriebe, freie Arbeit, gemeinnützige Arbeit, freies Beschäftigungsverhältnis

Für den Arbeitseinsatz der Gefangenen nach § 29 ThürJVollzGB stehen in der JVA Hohenleuben folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Eigenbetriebe

In der JVA gibt es 2 verschiedene Eigenbetriebe mit einer unterschiedlichen Anzahl von zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen.

•  Eigenbetrieb Fensterbau

•  Eigenbetrieb Druckerei

Wirtschaftsbetriebe

In den Wirtschaftsbetrieben werden Leistungen für die JVA erbracht.

•  Wirtschaftsbetrieb Küche

•  Wirtschaftsbetrieb Wäscherei

•  Wirtschaftsbetrieb Hauswerkstatt/Instandhaltung

•  Wirtschaftsbetrieb Bücherei

•  Wirtschaftsbetrieb zur Pflege der Außenanlagen

Hilfstätigkeiten für die JVA

Hilfstätigkeiten umfassen die Tätigkeiten als Hausreiniger und Hausarbeiter.

•  Hausarbeiter

•  Hausreiniger ist abhängig von der eingesetzten Freien Arbeit

Gemeinnützige Arbeit

Gemeinnützige Arbeit umfasst den Einsatz von Gefangenen, welche ihre Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) durch Arbeit verkürzen. Das Abarbeiten der EFS ist in Tätigkeiten für die Anstalt, d. h. in allen Wirtschaftsbetrieben und im Rahmen von Hilfstätigkeiten, möglich.

Beschäftigungsmöglichkeiten im offenen Vollzug

Neben den Arbeitsplätzen in Hilfstätigkeiten, in der Freien Arbeit und in den Wirtschaftsbetrieben besteht für die im offenen Vollzug untergebrachten Gefangenen die Möglichkeit, nach § 30 ThürJVollzGB freien Beschäftigungsverhältnissen in Unternehmen oder zur beruflichen Qualifizierung nachzugehen.

Hinweis

Produkte und Dienstleistungen aus unseren vollzuglichen Betrieben können käuflich erworben bzw. beauftragt werden. Schauen Sie dafür in unsere Rubrik Produkte und Dienstleistungen (knastmade by JVA Hohenleuben).