Vollstreckungszuständigkeit und Haftplätze der JVA Hohenleuben





Haftplätze und Belegungsfähigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben verfügt über insgesamt 242 Haftplätze, davon 222 Haftplätze im geschlossenen Vollzug und 20 Haftplätze im offenen Vollzug (Stand: 01.01.2025).
Diese verteilen sich auf 4 Vollzugsabteilungen.
Vollstreckungszuständigkeit
Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben ist zuständig für die Vollstreckung folgender freiheitsentziehender Maßnahmen bei männlichen Erwachsenen:
• Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 6 Monaten bis 5 Jahren aus allen Thüringer Landgerichtsbezirken im Erstvollzug
• Ausnahmeregelung: Freiheitsstrafe bis 4 Jahre an Verurteilten, die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 35 Jahre sind, werden in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt mit Abteilung für Jugendvollzug vollstreckt
• Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten aus dem Landgerichtsbezirk Gera im Regelvollzug
• Personen, an denen ausschließlich Ersatzfreiheitsstrafen zu vollstrecken sind, aus dem Landgerichtsbezirk Gera
• Untersuchungshaft ab 21 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Gera
• Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Gera