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Vollstreckungszuständigkeit und Haftplätze der JVA Hohenleuben

Haftplätze und Belegungsfähigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben verfügt über insgesamt 242 Haftplätze, davon 222 Haftplätze im geschlossenen Vollzug und 20 Haftplätze im offenen Vollzug (Stand: 01.01.2025).

Diese verteilen sich auf 4 Vollzugsabteilungen.

 

Vollstreckungszuständigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben ist zuständig für die Vollstreckung folgender freiheitsentziehender Maßnahmen bei männlichen Erwachsenen:

•  Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 6 Monaten bis 5 Jahren aus allen Thüringer Landgerichtsbezirken im Erstvollzug

• Ausnahmeregelung: Freiheitsstrafe bis 4 Jahre an Verurteilten, die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 35 Jahre sind, werden in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt mit Abteilung für Jugendvollzug vollstreckt

•  Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten aus dem Landgerichtsbezirk Gera im Regelvollzug

•  Personen, an denen ausschließlich Ersatzfreiheitsstrafen zu vollstrecken sind, aus dem Landgerichtsbezirk Gera

•  Untersuchungshaft ab 21 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Gera

•  Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Gera