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Post und Pakete

Briefverkehr

Briefe an Inhaftierte sind mit vollständigem Namen an folgende Adresse zu senden:

Justizvollzugsanstalt Hohenleuben

Gartenstraße 4

07958 Hohenleuben

Den Briefen darf grundsätzlich nichts beigefügt werden mit Ausnahme von Briefmarken in angemessenem Umfang.

Beigefügte Briefmarken werden dem Inhaftierten ausgehändigt.

Die Anstalt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sie für die oben genannten beigefügten Wertgegenstände keine Haftung übernimmt Um Verwechslungen zu vermeiden, ist es ratsam, auf dem Umschlag nicht nur den Namen des Inhaftierten, sondern auch sein Geburtsdatum zu vermerken.

Pakete

Paketsendungen an Gefangene können erfolgen, bedürfen aber der vorherigen Genehmigung durch die Anstalt sowie der Erteilung einer Paket-Marke, welche mitübersandt werden muss. Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist untersagt.

Wäschepakete an Untersuchungs-Gefangene können nach Absprache und erteilter Genehmigung mit gültiger Wäschepaket-Marke zugesandt oder beim Besuch mitgebracht werden.