Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Informationen zum Haftantritt in der JVA Hohenleuben

allgemeine Hinweise für Selbststeller

Was dürfen Sie zum Haftantritt mitbringen, was nicht? Was müssen Sie mitbringen?

Nehmen Sie die Ladung zum Strafantritt ernst und lesen Sie sie gründlich durch. Wenn Sie sich selbst zum Strafantritt stellen, kann sich das positiv auf Entscheidungen zu Lockerungen des Vollzuges, ein Unterbringung in der offenen Vollzugsabteilung oder einer vorzeitigen Entlassung auswirken.

Die Aufnahme in die JVA findet an allen Tagen und zu jeder Uhrzeit statt, vorzugsweise von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:00 Uhr und Freitag zwischen 08:00 und 11:00 Uhr.

Erscheinen Sie bitte

  • nüchtern, ohne jegliche Einwirkung von Betäubungsmitteln und
  • legen Sie an der Pforte die Ladung zum Strafantritt und
  • ein gültiges Personaldokument (Pass oder  Personalausweis)

zur Überprüfung vor.

Nutzen Sie die Chance und beachten Sie die folgenden Hinweise!  Durch den freiwilligen Strafantritt können Sie Ihre und die Situation Ihrer Angehörigen erheblich erleichtern.

Sie sollten wichtige Unterlagen und Ausweise, die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben, Brillen, Prothesen oder Hilfsmittel, die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes benötigen sowie Nachweise über Schulabschlüsse und berufliche Ausbildungen mitbringen.

Klären Sie bitte vor dem Strafantritt wichtige persönliche und behördliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel zu versorgende Angehörige, Wohnung, Post, Haustiere, Versicherungen usw..

Bitte beachten Sie, dass Sie in der JVA verpflegt werden. Sie erhalten von uns Anstaltsbekleidung und Mittel zur Körperhygiene. Sie haben zudem die Möglichkeit, über den Anstaltseinkauf Nahrungs- und Genussmittel zu erwerben und über Katalogbestellungen notwendige Bekleidung und weitere zugelassene Alltagsgegenstände zu erwerben.

Bei Bedarf wird Ihnen ein Zugangspaket (Tabak, Kaffee, Briefmarken usw.) entgeltlich zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie Bargeld bei sich haben, wird dieser Betrag auf Ihr Gefangenengeldkonto eingezahlt. Sie können dann während der Haft eingeschränkt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, darüber verfügen.

Voraussetzungen für die Unterbringung in der OVA

Vor einer Unterbringung im offenen Vollzug steht in der Regel eine Bewährung im geschlossenen Vollzug sowie die erfolgreiche Absolvierung erster Lockerungen aus dem geschlossenen Vollzug heraus. Dabei erfolgt eine gründliche Prüfung der beim Gefangenen vorliegenden Flucht- und Missbrauchsgefahr sowie der sonstigen Eignung des Gefangenen.

Sollte beispielsweise zu befürchten sein, dass der Gefangene die Unterbringung im offenen Vollzug dazu nutzen könnte, sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe zu entziehen oder um neue Straftaten zu begehen, verbleibt der Gefangene im geschlossenen Vollzug. Bei einer Unterbringung im offenen Vollzug können geeignete Gefangene besonders gut auf die anstehende Entlassung und späteres straffreies Leben vorbereitet werden.

So können Arbeitsverhältnisse zu Arbeitsgebern außerhalb des Vollzuges, die über die Inhaftierung hinweg Bestand haben, weitergeführt, angebahnt oder/ und begonnen werden. Ebenso können stabilisierende soziale Kontakte, die nach Entlassung vor einem Rückfall in die Straffälligkeit schützen, besser aufgebaut bzw. aufrechterhalten werden.