Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Aktuelle Covid-19 Regeln in der JVA Hohenleuben

aktuelle Hinweise für Besucher/innen

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

vor dem Hintergrund der aktuellen Lage wird der Besuch für Gefangene ab dem 30.05.2023 und bis auf Weiteres unter folgenden einschränkenden Bedingungen zugelassen:

Auf Grund der Empfehlungen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (Medieninformation vom 06.04.2023 – abrufbar unter: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/zum-auslaufen-28-b-abs-1-ifsg-was-es-weiterhin-zu-beachten-gilt, abgerufen am 21.02.2024) sollten positiv getestete Personen die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben nicht betreten.

Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske, insbesondere in Innenräumen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Besucherordnungen der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben.

Die beschriebenen Besuchsbeschränkungen dienen dem Schutz Ihrer Angehörigen und werden regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft. Bitte nutzen Sie zur Kontaktierung Ihrer Angehörigen in der JVA Hohenleuben auch das Telefon, Briefe sowie die Videotelefonie.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Besuchsdienst (Tel.: 036622/50205).

Mit freundlichen Grüßen

Die Anstaltsleitung

 

Stand: 21.02.2024